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CDU blockiert Kompromiss im Bundestag: Mieter sollen CO2-Preis alleine bezahlen! | Mietenstopp: Aktion vor Vonovia-Zentrale | Mietertag fordert 6 Jahre Mietenstopp | Rechte und Pflichten bei Unwetterschäden | Sommerliche Hitze: Wenn die Wohnung zu heiß wird
In der schwarz-roten Koalition war man sich eigentlich einig: Bei der Anstehenden CO2-Bepreisung sollten die Mehrkosten im Gebäudebereich je zur Hälfte von Mietern und Vermietern bezahlt werden. Der Kompromiss machte Sinn, denn so bieten sich für beide Seiten Anreize zum Energiesparen. Mieter beeinflussen über ihr Heizverhalten den Verbrauch von Öl oder Gas, Vermieter durch ihre Investitionen in moderne Heizanlagen.
Doch die Bundesregierung beschließt keine Gesetze, sie legt lediglich Entwürfe vor. Dieser scheitert nun am Betonklotz der CDU-Fraktion im Deutschen Bundestag. Diese erwies sich erneut als Bollwerk der Immobilienlobby und wies jede Kostenbeteiligung der Vermieter zurück. Nach ihrem Willen sollen weiterhin Mieter ganz allein für die Kosten des Klimaschutzes im Gebäudebereich aufkommen.
Etwa 30 Aktivisten von Mieterverein, DGB und Stadt für Alle haben am 19. Juni mit einer bunten Aktion vor der Vonovia-Zentrale der Forderung nach einem bundesweiten Mietenstopp Nachdruck verliehen. Die Kampagne des Deutschen Mieterbundes und 140 weiterer Organisationen fordert, die Mieten in ganz Deutschland für 6 Jahre einzufrieren und diese „Atempause“ für Mieter zu nutzen, Wege zu einer wirksamen Bremsung des Mietenanstiegs zu finden.
„Vonovia & Co. – stoppt die Mietpreistreiber!“ wurde auf einem Transparent gefordert. In Redebeiträgen wurde erklärt, welchen Anteil börsennotierte Unternehmen wie die Vonovia am Mietenanstieg haben. Die europaweit größte Wohnungsgesellschaft bewirtschaftet in Bochum rund 7.000 Wohnungen, verlangt bei Neuvermietungen Mieten, die gut 20 % über dem Durchschnitt des Mietspiegels liegen und hat für das Corona-Jahr 2020 37 % ihrer Mieteinnahmen als Rendite an ihre Aktionären ausgeschüttet. Eine Feuershow der Künstlerin Carina Lange versinnbildlichte die These „wer Mieten treibt, spielt mit dem Feuer“.
Insgesamt gab es an dem Samstag Aktionen in 80 Städten zur Mietenstopp-Kampagne. Die Bochumer Aktion schaffte es, wenn auch nur für wenige Sekunden, in die 20 Uhr-Tagesschau.
Der 69. Deutsche Mietertag am 10. und 11. Juni wird als erster Mietertag ohne Veranstaltungsort in die Geschichte der Mieterbewegung eingehen. Wegen der Corona-Pandemie fand er online statt. Das klappte besser, als man angesichts rund 300 Delegierter vermuten konnte und ging tatsächlich in ein-einhalb statt wie sonst zwei-einhalb Tagen über die virtuelle Bühne.
Nach 8 Jahren großer Koalition, während derer sich die Lage der Mieter dramatisch verschlechtert habe, waren sich die Delegierten in der wichtigen Frage einig: Sie forderten einen grundlegenden Wechsel in der Wohnungspolitik. Der klare Vorwurf an die Bundesregierung: Viel zu wenig getan zu haben gegen die Mietenexplosion in den Ballungszentren.
Sturm, Hagel, Starkregen und Überschwemmungen können schwerste Schäden anrichten. Schäden, Einbußen und Sorgen um die Wiederherstellung der Wohnungen und Häuser treffen Mieter und Vermieter gleichermaßen. Daher stehen die Mietvertragsparteien vor einer gemeinsamen Aufgabe, die möglichst einvernehmlich gelöst werden sollte.
Der Deutsche Mieterbund informiert über die wichtigsten Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern in einer solchen Situation.
Wird die Wohnung in den Sommermonaten unerträglich heiß, kann dies ein Kündigungsgrund sein und Ersatzansprüche auslösen (Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin 40/06) oder eine Mietminderung rechtfertigen (Amtsgericht Hamburg 46 C 108/04).
Vonovia und Deutsche Wohnen fusionieren | Berliner Mietendeckel ist verfassungswidrig | Mietobergrenzen im Suialleistungsbereich sollen steigen | 1.000 Masken für bodo
Die beiden größten deutschen Wohnungsgesellschaften, die Bochumer Vonovia und die Berliner Deutsche Wohnen, haben ihre Fusion angekündigt. Dabei entsteht ein Mega-Konzern mit 550.000 Wohnungen. Beide Gesellschaften sind börsennotiert; Vonovia ist schon jetzt die größte Wohnungsgesellschaft Europas.
In Wirklichkeit wird es sich um eine Übernahme der DW durch die etwa 3 mal so große Vonovia handeln, die 18. Mio. € kosten soll. Da man die Aktionäre der DW überzeugen muss, ihre Aktien an Vonovia zu verkaufen oder gegen Vonovia-Aktien einzutauschen, muss man ein entsprechend gutes Angebot machen, damit die Übernahme auch klappt. Konkret bietet Vonovia 52 € pro Aktie in bar plus einer Dividende von 1,03 €.
Rainer Wild, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, befürchtet langfristig Nachteile für Mieter:innen: „Die angestrebte Fusion von Vonovia und Deutsche Wohnen bringt Mieter:innen nichts, im Gegenteil. Durch die Refinanzierung des 18 Mrd. Euro‐Kaufpreises wächst der Druck auf Mieten.“
Um solche Stimmen zu beschwichtigen, haben die beiden Unternehmen 2 “Sozialversprechen” abgegeben:
1. Die Berliner Mieten sollen bis 2026 um maximal 1 € steigen – im Duchschnitt. Da etliche Mieten aber bereits jetzt über dem Mietspiegel liegen und gar nicht erhöht werden können, heißt das, dass andere deutlich stäker steigen können.
2. Nach Modernisierungen sollen die Mieten um maximal 2 € steigen. Das aber ist bereits gesetzliche Vorschrift, wenn die Ausgangsmiete unter 7 € liegt. Nur bei höheren Ausgangsmieten dürfen nach Modernisierungen 3 € umgelegt werden.
„Wie man Mäuse mit Speck fängt, so versuchen die beiden Konzerne mit zweifelhaften Versprechungen die öffentliche Meinung gnädig zu stimmen“, sagt Hans-Jochem Witzke, der Vorsitzende des Deutschen Mieterbundes NRW. Schon jetzt habe die VONOVIA die Nähe zu den Mieter:innen verloren und zu wenig Personal vor Ort, das die Bestände kennt. “Das hastige Wachstum macht die Integration immer neuer Unternehmen, Bestände und Mitarbeiter:innen immer schwieriger. Erst recht, wenn man Synergien erzielen und Kosten senken, sprich Personal abbauen, will.”
Das Bundesverfassungsgericht hat am 15. April das „Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen“ des Landes Berlin, besser bekannt als „Mietendeckel“ für verfassungswidrig erklärt. Begründung: Die Kompetenz, Gesetze zur Begrenzung des Mietenanstiegs liege ausschließlich beim Bund.
Der Berliner Mietendeckel trat am 23. 2. 2020 in Kraft und war auf 5 Jahre befristet. Das Gesetz fror die Mieten von 1,5 Millionen Wohnungen auf dem Stand von Juni 2019 ein, war also eigentlich mehr ein Mietenstopp als ein Mietendeckel. Ab 2022 sollten die Mieten dann wieder steigen dürfen, allerdings maximal um 1,3 % pro Jahr. Mit der Regelung wollte die rot-rot-grüne Landesregierung von Berlin die explodierenden Mieten in der Hauptstadt bremsen.
Die Verfassungsmäßigkeit des Mietendeckels war jedoch von Anfang an umstritten. Denn Miethöherecht ist eigentlich Bundesrecht – es ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Nur dann, wenn der Bundesgesetzgeber eine bestimmte Frage nicht regelt, können die Länder ergänzen. Das Bundesverfassungsgericht vertrat jetzt die Auffassung, der Bund habe mit der „Mietpreisbremse“ eine abschließende Regelung getroffen. Dieses Gesetz von 2015 ermächtigt die Länder, Wohnungsnot-Kommunen zu definieren, in denen auch bei einer Neuvermietung die vereinbarte Miete maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Das Land Berlin hatte argumentiert, eine Mietpreisbremse sei nicht das Gleiche wie ein Mietendeckel.
Dem Urteil zu Grunde liegt eine Normenkontrollklage von 284 Bundestagsabgeordneten von CDU/CSU und FDP. Außerdem hatten das Amtsgericht Berlin Mitte und das Landgericht Berlin Karlsruhe um Klärung gebeten, da sie Rechtsstreitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern über die Miethöhe zu entscheiden hatten.
Für viele Berliner Mieter bedeutet das Urteil nun eine Nachzahlung. Denn etliche Vermieter hatten seit Februar 2019 zwei verschiedene Miethöhen in die Verträge geschrieben: Eine, die zu zahlen war, solange der Mietendeckel galt, und eine, die – auch rückwirkend – fällig sein sollte, wenn der Mietedeckel kippt.
DMB: Jetzt erst recht!
Der Deutsche Mieterbund reagierte mit einem „jetzt erst recht“: „Nach dem Mietendeckel ist vor dem Mietenstopp“, sagte DMB-Präsident Lukas Siebenkotten. Der DMB hatte im Februar 2021 eine Kampagne für einen bundesweiten Mietenstopp gestartet, der sich inzwischen 56 andere Verbände, Organisationen und Initiativen angeschlossen haben. „Die Entscheidung aus Karlsruhe ist bitter, trifft sie doch die Bewohner:innen von 1,5 Millionen Berliner Mietwohnungen hart. Aber sie ist auch ein lauter Weckruf an den Bundesgesetzgeber, endlich zu handeln und die Mietenexplosion in vielen deutschen Städten zu stoppen!“
Aktenzeichen: 2 BvF 1/20 u.a.
Die Stadt Bochum will die Mietobergrenzen für Bruttokaltmieten anheben, die beim Jobcenter und beim Amt für Soziales als angemessen anerkannt werden. So will sie ihren auf Sozialleistungen angewiesenen Einwohnerinnen und Einwohnern weiterhin einen fairen Zugang zum Wohnen in Bochum erhalten, schreibt die Pressestelle. Damit reagiert die Stadt auf die jüngsten Daten, die für den allgemeinen Bochumer Mietspiegel erhoben wurden. Die Analyse ließ erkennen, dass der Wohnungsmarkt in Bochum enger geworden ist, insbesondere für größere Wohnungen. Daraus folgt auch, dass die Wohnungssuche in Bochum zunehmend schwieriger geworden ist.
Als Reaktion darauf sollen die Obergrenzen für Einzelpersonen um 4,37 Euro auf 392,85 Euro steigen, für 2-Personen-Haushalte um 6,79 Euro auf 492,44 Euro, für 3-Personen-Haushalte um 2,70 Euro auf 578,64 Euro und für 4-Personen-Haushalte um 23,22 Euro auf 685,14 Euro monatlich. Das Amt für Soziales weist aber darauf hin, dass diese Obergrenzen nie vollkommen starr angewandt, sondern stets an den Besonderheiten des Einzelfalls gemessen werden. Ab 5-Personen-Haushalten soll anstelle ermittelter Obergrenzen die aktuelle Wohngeld-Mietpreistabelle als Basis für die zu treffenden Einzelfallentscheidungen herangezogen werden. Zudem ist geplant, die bewährte Regelung fortzusetzen, dass Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus grundsätzlich als angemessen gelten, wenn sie mit einem von der Personenzahl her passenden Wohnberechtigungsschein angemietet werden.
Die neuen Angemessenheitswerte liegen durchweg oberhalb der bisherigen Obergrenzen. Die geplante Mietobergrenzen-Erhöhung soll dem Sozialausschuss im Mai vorgestellt und danach zum 1. Juni in Kraft gesetzt werden.
Für die Erstellung des Mietspiegels, der am 1. 4. in Kraft getreten ist, sind 4.300 Datensätze erhoben worden in einer represäntativen Stichprobe aus Mieten, die sich in den letzten 6 Jahren verändert haben (durch Mieterhöhung oder neuen Vertragsabschluss). Die Durchschnittsmiete lag dabei bei 6,35 € pro qm – das sind 8 % mehr als bei der letzten Datenerhebung 2017. Der durchschnittliche Mietenanstieg von 2 % pro Jahr lag damit ungefähr doppelt so hoch wie die allgemeine Inflationsrate. Der Bochumer Mieterverein wertet dies als deutliches Indiz für die zunehmende Anspannung auf dem Wohnungsmarkt.
Seit 2017 werden die Daten der Mietspiegel-Erhebung auch für die Festlegung der Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft bei Transferleistungsempfängern genutzt.
Masken können helfen, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Und: In Bus und Bahn sind FFP–2–Masken bei hohen Inzidenzen immer noch Pflicht – das geht schnell ins Geld. Der Mieterverein Bochum hat jetzt 1.000 FFP–2–Masken als Spende bei bodo in Bochum vorbei gebracht.
Als Mitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe hat der Mieterverein Bochum vor Kurzem 1.000 FFP–2–Masken zur Verteilung erhalten. „Die Menschen, die zu uns kommen, haben eine Wohnung“, sagt Michael Wenzel, Geschäftsführer des Mietervereins. „Also haben wir uns kurzerhand entschlossen, die Masken einfach an bodo weiterzugeben und den Verein damit zu unterstützen.“
bodo stattet alle Verkäuferinnen und Verkäufer des Straßenmagazins, MitarbeiterInnen und Ehrenamtlichen mitFFP–2–Masken aus, und versorgt auch bei den fast täglichen Versorgungstouren durch die Innenstadt Menschen auf der Straße mit OP–und FFP–2–Masken. „Unsere VerkäuferInnen gehören ebenso wie Menschen auf der Straße zu Risikogruppen, sie haben oft Vorerkrankungen oder auf der Straße weniger Möglichkeiten, sich zu schützen“, sagt Oliver Philipp, Leiter der Sozialarbeit bei bodo. „Wir tun alles, um Ausbrüche und Ansteckungen zu verhindern, da freuen wir uns über die Unterstützung wie die des Mietervereins natürlich sehr. Vielen Dank!“
Die Masken sind nur eine Schutzmaßnahme bei bodo: Zweimal in der Woche erhalten alle VerkäuferInnen, Beschäftigtenund Ehrenamtlichen ein Testangebot. Neben Masken und Baumwoll–Handschuhen haben die VerkäuferInnen kleine rote Hocker dabei und ermöglichen so den kontaktlosen Verkauf des Straßenmagazins. „So können wir unsere Sozialberatung anbieten, den Menschen, die zu uns kommen, den Verkauf ermöglichen und Corona von der Straße halten.“ Seit 1994 unterstützt bodo e.V. Menschen in sozialen Notlagen.
Neuer Mietspiegel für Bochum | Neuer Wohnungsmarktbericht veröffentlicht - Mieterverein sieht Handlungsbedarf | Bei uns erhältlich: das Mieterhandbuch - Hilfe für Mieter in Buchform | BGH weißt erste Musterfeststellungsklage ab | Mieterproteste am "Housing Action Day"
Am 1. April ist der neue Bochumer Mietspiegel in Kraft getreten. Er gilt für die nächsten zwei Jahre für knapp 140.000 Mietwohnungen in Bochum und erstmals auch für Ein- und Zweifamilienhäuser, soweit sie vermietet sind. Im Vergleich zu früheren Mietspiegeln hat es wesentliche Änderungen gegeben.
Die auffälligste Änderung ist schon das Format: Erstmals erscheint der Mietspiegel in A 4 statt wie bisher als A 5-Broschüre. Grund dafür ist die zweite wesentliche Änderung: Die Wohnlage werden ganz anders beschrieben als früher. Der Arbeitskreis Mietspiegel* hat das Stadtgebiet in 19 Wohngebiete aufgeteilt und für jedes Gebiet die durchschnittliche Miete errechnet. Die Grenzen dieser Gebiete richten sich nach dem statistischen Gliederungssystem der Stadt Bochum. Jedoch hat der Arbeitskreis benachbarte Gebiete zusammengefasst und Trennlinien anhand „natürlicher Grenzen“ gezogen: größere Freiflächen, Autobahnen, Bahntrassen etc.
Auskunft über diese Wohngebiete gibt eine Karte, die auf den Innenseiten des Heftes im Format A 3 abgedruckt ist. Da das aber immer noch nicht groß genug ist, um an den Grenzen hausnummernscharf erkennen zu können, ob die eigene Wohnung nun zu Gebiet X oder Y gehört, gibt es ein vergößerbares Exemplar der Karte unter bochum.de/mietspiegel. Dort gibt es auch die Möglichkeit, durch Eingabe von Straße und Hausnummer die Zugehörigkeit zum jeweiligen Wohngebiet interaktiv zu ermitteln, oder die eigene Adresse nebst dem zugehörigen Wohngebiet in einem vollständigen amtlichen Straßenverzeichnis zu suchen. Und natürlich können Sie uns anrufen und fragen: 96 11 40.
Anders sieht auch die Mietpreistabelle aus. Während in früheren Mietspiegeln nur Baualtersklasse und Größenkategorie in der Tabelle zu finden war, ist diesmal das Wohngebiet hinzugekommen. Man kann also jetzt die drei wichtigsten Merkmale, die den Mietpreis bestimmen, sofort in der Tabelle ablesen. Gleich geblieben ist, dass die Tabelle von einer Liste aus Zu- und Abschlägen flankiert wird. Wer die richtige Miete für eine Wohnung finden will, muss die Tabellenwerte um diese Zu- und Abschläge korrigieren, wenn das entsprechende Merkmal – etwa „Barrierearmut“ oder „hochwertiger Bodenbelag“ – auf die Wohnung zutrifft. Gleich ist auch, dass ausführlich beschrieben wird, was unter diesen Merkmalen zu verstehen ist.
Der Mietspiegel basiert wie immer auf einer umfangreichen Datenerhebnung, die der Arbeitskreis selbst unternommen hat. 4.300 Datensätze liegen der Auswertung zu Grunde, eine enorme Menge, wenn man bedenkt, dass zum Beispiel die „Sonntagsfragen“, mit der Meinungsforschungsinstitute die politischen Trends ermitteln, regelmäßig auf maximal 2.000 Interviews beruhen – für ganz Deutschland.
Die Durchschnittsmiete lag bei 6,36 € pro qm. Das sind fast genau 8 % mehr als bei der letzten Datenerhebung für den Mietspiegel 2017. Macht also einen durchschnittlichen Mietenanstieg von 2 % pro Jahr. „Das kann man immer noch ‚moderat‘ nennen“, sagt Sabine Mosler-Kühr, Rechtsberaterin und stellvertretende Geschäftsführerein, die den Mieterverein im Arbeitskreis Mietspiegel vertritt. „Aber es ist spürbar mehr als früher und auch deutlich mehr als die allgemeine Inflationsrate im gleichen Zeitraum.“ Man merkt also an der Mietenentwicklung, dass der Wohnungsmarkt in Bochum langsam aber stetig enger wird.
Achtung: Mieterhöhung!
Klar ist, dass nun in großem Stile Mieterhöhungen auf Bochums Mieter zukommen. Denn es ist der Hauptzweck von Mietspiegeln, dass man damit die „ortsübliche Vergleichsmiete“ ermitteln kann. Diese darf bei Mieterhöhungen nicht überschritten, aber eben verlangt werden, weshalb der Mietspiegel zur Begründung von Mieterhöhungen herangezogen wird. Sollten Sie in den kommenden Wochen eine Mieterhöhung bekommen, prüfen Sie sie genau und kommen Sie bei Zweifeln zur Rechtsberatung.
Die Stadt Bochum hat jüngst den Wohnungsmarktbericht 2020 vorgelegt, der den Zustands des Marktes Ende 2019 bewertet. Der Bericht stellt eine weitere Anspannung verschiedener Segmente des Marktes fest. Vor allem bei den preisgebundenen (insbesondere größeren) Mietwohnungen gibt es ein Missverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage.
Der Mieterverein Bochum sieht sich bestätigt, dass das 2017 beschlossene Handlungskonzept Wohnen dringend der Überarbeitung bedarf. Es fehlen Maßnahmen zum Erhalt und zur Instandhaltung von Bestandswohnungen. Daher begrüßen wir die nun von der Stadt gestarteten Prozess zur Bewertung der praktischen Erfahrungen des Handlungskonzepts.
Beim Beschluss des Handlungskonzeptes hatten wir befürchtet, die Überbetonung des freifinanzierten Neubaus vernachlässige Maßnahmen zum Erhalt und Neubau geförderten Wohnraums. Der Verzicht auf Bestandsmaßnahmen hat einen Beitrag zur Anspannung gerade im preiswerten Marktsegment geführt. Die Mieten sind laut Mietspiegel in den vergangenen Jahren weit über der Inflationsrate und den Einkommen gestiegen.
Gleichzeitig sank die Zahl zur Verfügung stehender Sozialwohnungen von 13.474 2017 auf 12.712. Geplant war ein jährlicher Neubau von 200. 2019 lag die Zahl neu beziehbarer Wohnungen aber nur bei 47. Aichard Hoffmann kritisiert: „Die Sozialwohnungsquote bei städtischen Grundstücksverkäufen und der Aufstellung eines Bebauungsplans hat einfach zuviele Schlupflöcher. Erst bei Neubauten von mehr als 2000m² sind diese Quoten von 20 bzw. 30 % verpflichtend.“
Laut Wohnungsmarktbericht würde der Sozialwohnungsbestand ohne neue Bindungen in den nächsten 10 Jahren weiter zurückgehen – um etwa 25 %. Es müssten also jährlich 400 neue geförderte Wohnungen gebaut bzw. über Modernisierungsförderungen Mietpreisbindungen geschaffen werden.
Leider sind dem Wohnungsmarktbericht keinen Zahlen zu Abrissen, Leerständen in Wohnungen ohne Stromzähler, Aktivitäten zur Wohnungsaufsicht sowie zur Umwandlung von Wohnungen in Büros und Ferienwohnungen zu entnehmen.
Aichard Hoffmann erwartet eine andere Schwerpunktsetzung im überarbeiteten Handlungskonzept: „Ich erwarte durch Maßnahmen zur Instandhaltung und gegen Zweckentfremdung wichtigere und letztlich ressourcenärmer umsetzbare Erfolge beim Erhalt bezahlbaren Wohnraums.“
Der komplette Wohnungsmarkbericht ist hier zu finden.
Die Wohnung hat Mängel, die Betriebskostenabrechnung ist fehlerhaft, die Mieterhöhung ungerechtfertigt? Was kann und darf der Mieter tun? Antworten auf diese und viele andere Fragen gibt das Mieter-Handbuch, das Ulrich Ropertz, Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes, gemeinsam mit der Verbraucherzentrale erstellt hat.
Es bietet auf 140 Seiten plus rund 100 Seiten mit Vordrucken praktischen Rat und wirksame Hilfe für Mieter: Im ersten Teil werden Fragen und Probleme des Mietrechts erklärt, geordnet nach zentralen Themen wie Mietvertrag, Kaution, Kündigung, Mieterhöhung, Modernisierung oder Kleinreparaturen.
Mietrecht für Mieter, geordnet nach zentralen Themen, einfach und übersichtlich erklärt, informiert Sie über die aktuelle Rechtslage und Ihre Handlungsmöglichkeiten bei Konflikten.
Der Werkzeugkasten für Mieterprobleme vom Deutschen Mieterbund und der Verbraucherzentrale:
Die Wohnung hat Mängel – Ihre Betriebskostenabrechnung ist fehlerhaft – Sie haben eine ungerechtfertigte Mieterhöhung bekommen? Dieses Handbuch schafft Klarheit: Sie erfahren unter anderem, wann Sie als Mieter die Miete mindern können, wie eine ordnungsgemäße Abrechnung aussehen sollte und an welche Vorgaben Vermieter bei einer Mieterhöhung gebunden sind. Mit den passenden Vertragsformularen und zahlreichen Checklisten haben Sie eine sichere Grundlage für Ihre Verhandlungen mit dem Vermieter.
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Die bundesweit erste Musterfeststellungsklage im neuen Mietrecht, die der Mieterverein München eingelegt hatte, ist heute vom Bundesgerichtshof in letzter Instanz abgewiesen worden.
„Ein herber Rückschlag für die Mieterinnen und Mieter des Hohenzollernkarrees in München Schwabing, die nun enorme Mieterhöhungen und letztlich die Verdrängung aus ihrem Zuhause befürchten müssen“, kommentiert der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofes, wonach die Immobilien GmbH die Miete nach Modernisierung ohne die seit 2019 geltende Kappungsgrenze erhöhen darf.
Für Modernisierungen gilt eine reduzierte Umlagemöglichkeit von 8 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten (statt zuvor 11 Prozent) und erstmalig eine Kappung bei 3 Euro bzw. 2 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren, wenn die Modernisierungsmaßnahmen nach dem 31.12.2018 angekündigt wurden. Die Immobilien GmbH kündigte ihren Mietern am 27. 12. 2018 verschiedene Modernisierungsarbeiten an. Diese Arbeiten sollten erst im Frühjahr 2021 beginnen und damit mehr als zwei Jahre nach der Ankündigung. Der DMB Mieterverein München hielt dieses Vorgehen für eine Umgehung des neuen – mieterfreundlichen – Rechts.
In der ersten Instanz vor dem Oberlandesgericht München hatte der DMB Mieterverein München stellvertretend für die Mieterinnen und Mieter des Hohenzollernkarrees in Schwabing die erste bundesweite Musterfeststellungsklage im Mietrecht gewonnen. Doch die Gegenseite ging in Revision. Der Bundesgerichtshof hat die Klage des Mietervereins gegen die Immobilien GmbH, mit der gefordert wurde, dass die Mieterhöhungen im Karree nach neuem, mieterfreundlichem Recht abgerechnet werden müssen, abgewiesen.
Ein betroffenes Ehepaar muss nun mit 729 Euro mehr Miete pro Monat nach der Modernisierung rechnen. Wäre die Klage erfolgreich gewesen, hätte die Eigentümerin nur rund 230 Euro pro Monat mehr verlangen dürfen. Ein erheblicher Unterschied, der für viele Mieterinnen und Mieter nicht zu stemmen sein wird.
„Die Verdrängung auf dem Mietwohnungsmarkt schreitet unaufhaltsam voran, die Mietpreisspirale schraubt sich immer weiter nach oben. Umso wichtiger ist, dass die Politik endlich für ausreichend bezahlbaren Wohnraum sorgt – und dies nicht immer nur verspricht. Solange das nicht der Fall ist, brauchen wir einen sofortigen bundesweiten Mietenstopp sowie eine sozialverträgliche Modernisierung von Wohnraum, die nicht zu Verdrängung der Mieterinnen und Mieter führt“, fordert Siebenkotten. „Die Verdrängungspraxis auf den Mietwohnungsmärkten aufgrund von energetischer Modernisierung muss endlich gestoppt werden!“
AZ: BGH VIII ZR 305/19
Etwa 30 Mieter und Mieterschützer aus mehreren Ruhrgebietsstädten protestierten am 27. März, dem diesjährigen “Housing Action Day” gegen das Gebahren verschiedener börsennotierter und anderer renditeorientierter Vermietungsunternehmen. Im Bild spricht Sabine Mosler-Kühr vom Mieterverein Bochum über Heizungsausfälle bei Vonovia.