Kommunalwahl 2020

Hier finden Sie zunächst unsere wohnungspolitischen Thesen zur Kommunalwahl. Die Antworten der Parteien auf unsere Anregungen finden Sie weiter unten, soweit sie uns vorliegen und in der Reihenfolge ihres Eingangs.


Kommunale Wohnungspolitik: Diskussion im Livestream

Mit Karsten Rudolph (SPD), Roland Mitschke (CDU), Martina Foltys-Banning (B90/Die Grünen), Amid Rabieh (Die Linke), Hans-Josef Winkler (UWG/Freie Bürger), Christoph Deike (FDP/Stadtgestalter)
Moderation: Michael Wenzel, Geschäftsführer des Mietervereins

Im September finden in Bochum Kommunalwahlen statt. Dazu hat der Mieterverein jüngst ein Thesenpapier und Wahlprüfsteine erstellt. Darin fordert der Verein eine gemeinwohlorientierte Ausrichtung der kommunalen VBW, die Bevorzugung gemeinwohlorientierter Wohnungsunternehmen bei der Vergabe von Grundstücken, die Vergabe von Grundstücken per Erbpacht, eine proaktive Bodenvorratspolitik, mehr Engagement bei Bestandsmaßnahmen, etwa Sanierungshilfen und Zweckentfremdungssatzungen, eine verstärkte Bürgerbeteiligung sowie die Einbeziehung von Sozialverbänden und Mieter*innen in die Allianz für Wohnen.

Die Podiumsdiskussion war eigentlich schon für März geplant und musste wegen Corona abgesagt werden. Nun hat sie am 4. Juni als Online-Diskussion stattgefunde.

Über YouTube ist sie immer noch einsehbar: hier

 

7 wohnungspolitische Vorschläge ...

für die kommenden 5 Jahre hat der Mieterverein den Parteien zur Stellungnahme vorgelegt, stets verbunden mit der Frage: “Unterstützen Sie diesen Vorschlag?” Hier finden Sie die Vorschläge und – in der Reihenfolge, in der sie bei uns eingegangen sind – die Antworten der Parteien.

VBW

Der Mieterverein schlägt vor, dass die Stadt ihre Mehrheit in den Gremien der VBW dazu nutzt, dieses Wohnungsunternehmen auf gemeinwohlorientiertes Wirtschaften festzulegen. Konkret soll die VBW mehr Zurückhaltung bei der Miete üben und auch bei Neuvermietungen den Mietspiegelwert grundsätzlich nicht überschreiten. Im Gegenzug soll die Stadt auf Renditeausschüttungen der VBW verzichten.

Antwort B90 / Die Grünen


Natürlich wäre ein rein kommunales Wohnungsbauunternehmen in Bochum wünschenswert. Doch aktuell haben wir in der VBW auch noch Anteilseigner, die dem entgegenstehen. Gleichwohl wachsen unsere Gestaltungsmöglichkeiten mit der Erhöhung der Geschäftsanteile nicht unerheblich.

Die durchschnittliche Nettokaltmiete aller VBW-Wohnungen lag 2018 bei 5,38 €. Bei den nicht preisgebundenen Wohnungen lag sie bei 6,01 €. Die Durchschnittsmiete laut Mitspiegel lag in Bochum bei 6,06 Euro. Der vom Mieterverein registrierte Anstieg bei den VBW-Mieten liegt auch an relativ vielen Neubauten, die zu ca. 60% frei finanziert sind. Gleichzeitig liegt aber der Anteil der Sozialwohnungen aktuell bei ca. 40%. Er ist in den letzten 10 Jahren sogar leicht gestiegen, obwohl viele Wohnungen aus der Preisbindung gefallen sind.

Wir fordern, dass die VBW die Erhöhungsmöglichkeiten der Miete nicht maximal bis zur ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 Abs. 1 BGB bzw. bis zu den gesetzlich vorgeschriebenen Kappungsgrenzen nach § 558 Abs. 3 BGB ausreizt, sondern eigene Kriterien für die Mieterhöhung festlegt, die unter den gesetzlichen Vorgaben liegen. Die gesetzlichen Kappungsgrenzen erlauben eine maximale Mieterhöhung von 20% (bzw. seit Juni 2019 in Bochum eine abgesenkte Kappungsgrenze von 15%) innerhalb von drei Jahren. Genossenschaften erhöhen beispielsweise die Miete maximal um 20 Euro/Monat, setzen die Kappungsgrenze auf 10% fest oder erhöhen erst, wenn die Miete seit 18 Monaten (gesetzliche Vorgabe: 15 Monate) unverändert ist. Auch für die modernisierungsbedingten Mietanpassungen nach § 559 BGB sollen entsprechende Kriterien entwickelt werden.

Die Stadtwerke benötigen die Ausschüttung um den erfolgten Kauf der zusätzlichen VBW-Anteile im Wert von 38 Mio. € zu refinanzieren. Die Stadt Bochum könnte theoretisch ihrerseits die Ausschüttungserwartung an die Stadtwerke um diesen Betrag senken und so Mietpreissteigerungen abdämpfen. Der im städtischen Etat dann entstehende Fehlbetrag müsste allerdings an anderer Stelle kompensiert werden, etwa im Bereich freiwilliger sozialer oder kultureller Leistungen.

Das Eigenkapital der VBW hat ca. 20% erreicht. Das bedeutet vereinfacht gesagt, dass jedes neue Bauprojekt zu 80% mit Krediten und zu 20% mit eigenen Mitteln finanziert wird.

Mit einem generellen Verzicht auf weitere Rücklagen könnte zwar die Mietpreisentwicklung gebremst werden. Geht man jedoch davon aus, dass die aktuelle Niedrigzinsphase nicht ewig anhält, ermöglicht eine noch höhere Investitionsrücklage weitere günstige Finanzierungen und damit die Schaffung von noch mehr preisgünstigem Wohnraum. Diese Option sollte nicht einfach preisgegeben werden.

Antwort Die Linke


Zustimmung.

DIE LINKE setzt sich in Bochum seit langem dafür ein, dass die VBW zu einem gemeinwohlorientierten Unternehmen umgebaut wird. Ein mehrheitlich städtisches Wohnungsunternehmen sollte nicht dafür da sein, auf Kosten der Mieterinnen und Mieter Gewinnausschüttungen in Millionenhöhe zu erwirtschaften. Mit einer Anfrage konnten wir nachweisen, dass die VBW im Jahr 2018 bei 1.000 Bochumer Wohnungen die Mieten an die Obergrenze des gerade noch so Legalen erhöht hat. 2017 waren von solchen maximal möglichen VBW-Mieterhöhungen sogar 2.000 Bochumer Haushalte betroffen. Damit muss Schluss sein.

Angesichts der Krise im Bereich des bezahlbaren Wohnens haben wir bereits in dieser Wahlperiode eine Änderung des VBW-Gesellschaftervertrags beantragt, um das mehrheitlich städtische Unternehmen auf gemeinwohlorientierte Ziele zu verpflichten: Für mehr sozialen Wohnungsbau, für dauerhafte Mietpreisbindungen im gesamten Bestand, für mehr Mitbestimmung der Mieterinnen und Mieter, und insgesamt für günstigere Mieten im gesamten Stadtgebiet. Denn die VBW ist Bochums größter Vermieter. Wenn bei ihr die Mieten sinken, hat das Auswirkungen auf den Mietspiegel. Auch andere Vermieterinnen und Vermieter dürfen dann die Mietpreise nicht so stark erhöhen. Im Bochumer Rat haben wir als einzige Fraktion gegen die VBW-Gewinnausschüttungen in Millionenhöhe gestimmt und vehement eingefordert, dass das Geld stattdessen in die Reduzierung der Bestandsmieten investiert wird. Wir werden uns weiter mit aller Kraft für diese Ziele einsetzen.

Antwort FDP


Die Schaffung von Wohnraum und insbesondere der Mietpreis regeln sich unter anderem über das Wohnraumangebot. Damit die VBW auch künftig Wohnraum schaffen kann, ist es erforderlich, dass diese auch weiterhin wirtschaftlich handelt. Wirtschaftliches und gemeinwohlorientiertes Handeln schließen sich dabei aber nicht aus. Viele Neubauten der VBW werden öffentlich gefördert. Zudem wurde 2016 der VBW-Stiftung gegründet, mit der Projekte der Jugend- und Altenhilfe, der Bildung und Erziehung sowie des Wohlfahrtswesens gefördert werden. Eine VBW, die wirtschaftlich agiert, hat ausreichende finanzielle Mittel, um die Quartiersentwicklung voranzutreiben und bestehenden Wohnraum zu sanieren. Das führt zu modernem Wohnraum in ausreichender Menge, sodass ein Anstieg der Mietpreise vermieden werden kann.

Antwort UWG - Freie Bürger


Die VBW Bauen und Wohnen GmbH ist ein privatwirtschaftlich geführte Unternehmung, in welcher die Geschäftsführung, der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung ihre Aufgaben gemäß Gesellschaftsvertrag wahrnehmen. Die Strategie „VBW 2030“ bildet die Grundlage des wirtschaftlichen Handelns und sieht u.a. die wirtschaftliche, ökologische und gesellschaftliche Verantwortung des Unternehmens im Fokus. Daraus ergeben sich die notwendigen Entscheidungen. Ein Verzicht auf eine Rendite des eingesetzten Kapitals ist u.E. nicht mit dem Geschäftszweck einer GmbH vereinbar. Die kommunalen Wohnungsunternehmen zu liefernde sog. städtische Rendite wird umfänglich von der VBW geliefert.

Antwort SPD


Die Mieten der VBW bewegen sich in einem sozial angemessenen und wirtschaftlich verantwortbaren Rahmen. Sie sind fair. Von 2008 bis 2018 stieg die Miete im Bestand von 4,46 Euro/qm auf 5,52 Euro. Und: Auch für die VBW gilt der Mietspiegel.

Die Ausschüttung war ein wichtiger Beitrag der VBW zur Konsolidierung des städtischen Haushaltes (die Vorgabe der Kommunalaufsicht war 160 Millionen Euro dauerhaft einzusparen). Wenn die Finanzsituation eine andere ist, kann man über eine Minderung der Renditeausschüttung ernsthaft nachdenken. Vorher (leider) nicht.

Antwort CDU


Die VBW ist ein wichtiges Instrument kommunaler Wohnungspolitik. Die Gesellschaft investiert erheblich in den Neubau von Wohnungen, in die Sanierung des Altbestandes und engagiert sich in der Quartiersentwicklung. Sie arbeitet als ein Akteur unter vielen im Wohnungsmarkt und muss sich marktgerecht verhalten. Insofern kann es keine Privilegierung von Mietern dieser Gesellschaft geben. Wer sollte auch diese privilegierten Mieter auswählen? Das Gemeindewirtschaftsrecht verlangt eine angemessene Verzinsung des Eigenkapitals.

Gemeinwohlorientierung

Der Mieterverein schlägt vor, dass die Stadt gemeinwohlorientierte Wohnungsunternehmen bei der Vergabe von Grundstücken und Fördermitteln bevorzugt berücksichtigt, weil diese Unternehmen dauerhaft preiswert vermieten und nicht nur für 20 Jahre.

Antwort B90 / Die Grünen


Ja!

Antwort Die Linke


Zustimmung.

DIE LINKE will den Anteil der gemeinwohlorientiert bewirtschafteten Wohnungen gegenüber den profit- und renditeorientiert bewirtschafteten Wohnungen in Bochum deutlich erhöhen. Bei der Vergabe von Grundstücken und Fördermitteln sollen deshalb gemeinwohlorientierte Bauträger gegenüber profitorientierten Unternehmen bevorzugt berücksichtigt werden. Siehe dazu auch die Antwort zu Frage 3.

Antwort FDP


Da sich Wirtschaftlichkeit und Gemeinwohlorientierung aus unserer Sicht bedingen, gibt es hier keine Notwendigkeit einer Änderung der gängigen Vergabepraxis. Darüber hinaus setzen wir uns als Freie Demokraten besonders dafür ein, vermehrt Wohneigentum zu schaffen, welches auch für kleine und mittlere Einkommen erschwinglich ist, da dies insbesondere ein effektives Mittel gegen Altersarmut ist.

Antwort UWG - Freie Bürger


Grundsätzlich sind wir der Meinung, dass die VBW aktuell gemeinwohlorientiert arbeitet. Die aktuelle Vergabepraxis der Stadt Bochum durch Bestgebotsverfahren unter Berücksichtigung der Gemeinwohlorientierung unterstützen wir. Die Vergabepraxis muss hier ständig durch die Politik kontrolliert werden.

Antwort SPD


Unternehmen, die sich (wie die kommunale Wohnungswirtschaft) verpflichten, eine Quote von mehr als 30 Prozent geförderten Wohnbau einzuhalten, sollen einen besseren Zugang zu Grundstücken erhalten. Für die Vergabe und Vermarktung der städtischen Grundstücke gibt es ansonsten differenzierte Vorgehensweisen und Regeln. Z.B. eine Vermarktung nach einem anonymisierten Bestgebotsverfahren (das beste Konzept bekommt den Zuschlag) oder nach der Ausschreibung eines städtebaulichen Wettbewerbs. Letzteres ist besonders wichtig. Es geht nicht nur um billige Mieten, es geht immer auch um mehr Lebensqualität, Wohnumfeldverbesserungen und um eine bauliche Weiterentwicklung der Stadt mit innovativen Bebauungs- und Nutzungskonzepten. Dabei kommen durchaus gemeinwohlorientierte Unternehmen zum Zuge, so an der Kronenstraße die Wohnungsgenossenschaft Krone Bochum e.G. Aber auch die Brantroper Straße oder der Ostpark liefern gute Beispiele für eine differenzierte Vermarktungsstrategie.

Antwort CDU


Im Vergleich zu anderen Ballungsräumen haben wir in der Metropole Ruhr ein sehr moderates Niveau der Netto-Kaltmiete. Die Vergabe städt. Grundstücke für den Wohnungsbau erfolgt auf der Grundlage von Konzepten mit einem Anteil von 30 % für den sozialen Wohnungsbau. Der Wohnungsmarkt sollte auch in unserer Stadt unterschiedlichen Bedarfen Rechnung tragen. Die Stadt sollte sich beim Hebesatz für die Grundsteuer B von der derzeitigen Spitzenposition verabschieden und damit dem enormen Anstieg der „2. Miete“ entgegen wirken.

Erbpacht

Der Mieterverein schlägt vor, dass städtische Grundstücke nicht mehr privatisiert, sondern nur noch in Erbpacht vergeben werden, weil sie dadurch mehr Einfluss auf die zu bauenden Projekte hat und nach Ablauf der Pachtzeit erneut über die Grundstücke entscheiden kann.

Antwort B90 / Die Grünen


Wir finden es sinnvoll größere Projekte nach Erbbaurecht zu vergeben. Dabei sollte eine Einstiegsmiete festgelegt werden. Eine ausschließliche Vergabe aller Flächen nach Erbbaurecht halten wir für nicht praktikabel. Der Administrationsaufwand für kleinere Flächen steht zum erzielten Nutzen oft in keinem Verhältnis.

Antwort Die Linke


Zustimmung.

DIE LINKE tritt für einen grundsätzlichen Privatisierungs-Stopp ein. Wir wol-len erreichen, dass die kommunale und gemeinwohlorientierte Bewirtschaftung von Bauland in Bochum Vorrang erhält. Kann ein städtisches Grundstück nicht selbst bewirtschaftet werden, soll es trotzdem nicht privatisiert, sondern nach dem Erbbaurecht verpachtet werden. Und zwar möglichst an gemeinwohlorientierte Bauträger wie zum Beispiel Genossenschaften und Wohnungsbauvereine. Nach verschiedenen Initiativen unserer Fraktion zu diesem Thema konnte die Stadt zuletzt immerhin zu einer Absichtserklärung motiviert werden, dass die Vergabe nach dem Erbbaurecht in Bochum zukünftig eine stärkere Rolle spielen soll als in der Vergangenheit. Solche Ankündigungen reichen uns aber nicht. Denn Fakt ist, dass die Parteien der aktuellen Rathaus-Koalition trotzdem weiterhin regelmäßig Privatisierungen zustimmen. Wir treten zu der Kommunalwahl 2020 auch an, um mit einer gestärkten Fraktion dazu beizutragen, dass endlich ein konsequenter Privatisierungs-Stopp von städtischem Grund und Boden durchgesetzt wird.

Antwort FDP


Für uns ist die Schaffung neuen Wohnraums für Bochum ein Kernanliegen. Deswegen lehnen wir Maßnahmen ab, die Investoren abschrecken, neuen Wohnraum zu schaffen. Insbesondere für private Vermieter würde die ausschließliche Vergabe in Erbpacht dazu führen, dass weniger neuer Wohnraum in Bochum entsteht. Stattdessen würden nur noch große Konzerne, die das Risiko des Pachtverlustes finanziell umlegen können, Wohnraum in Bochum schaffen. Wir wollen aber, dass vermehrt Bochumerinnen und Bochumer wieder in die eigene Stadt investieren können.

Antwort UWG - Freie Bürger


Erbpacht als einzige Möglichkeit städtische Grundstücke zu vergeben, lehnen wir ab. Erbpacht ist eine Möglichkeit, die allerdings im Einzelfall geprüft werden sollte. Wir sehen auch die Chance, durch Erbpacht Grundstückskosten zu senken und die Mieten langfristig moderat zu halten; Spekulationen mit Grundstücken können dadurch vermieden werden.

Antwort SPD


Unser Wahlprogramm sieht eine Vorrangprüfung für Erbbaurechte vor.

Antwort CDU


Über das Planungsrecht ist ausreichender Einfluss auf die Gestaltung von Projekten gegeben. Die Vergabe von Erbbaurechten kann eine sinnvolle Erleichterung besonders zur Bildung von Wohnungseigentum – auch als Altersabsicherung – für weniger einkommensstarke Mitbürger sein. Zu beachten ist, dass kurze Laufzeiten bei Erbbaurechten aus Finanzierungssicht problematisch sein können.

Bodenpolitik

Der Mieterverein schlägt vor, dass die Stadt eine proaktive Bodenvorratspolitik betreiben soll, um genug Grundstücke und damit eine gewisse Steuerungshoheit langfristig zu sichern. So kann sie beeinflussen, welche Bauten entstehen und zu welchen Bedingungen. Dazu gehören nach Empfehlungen des Städtetages ein Bodenkataster, ein Flächeninformationssystem und ein Masterplan Boden.

Antwort B90 / Die Grünen


Ja!

Antwort Die Linke


Zustimmung.

Eine aktive Bodenbevorratungspolitik ist wichtig, damit das private Profitinte-resse einiger weniger nicht darüber entscheiden kann, wofür das knappe Bauland in unserer Stadt genutzt wird, sondern das demokratisch organisierte Gemeinwesen. Dabei kommt es aber auf die Details an. Für keineswegs ausreichend halten wie den Plan anderer Parteien, lediglich einen revolvierenden Fonds zu schaffen, der als Maßnahme der Wirtschaftsförderung Grundstücke auf dem Markt ankauft, sie für Investoren aufbereitet und sie dann wieder verkauft. Eine langfristige Steuerungshohheit wird so nicht erreicht. Um die Stadtentwicklung tatsächlich in eine sozial gerechte Richtung zu bewegen, müssen bei der Vergabe gemeinwohlorientierte Nutzungen eindeutig Vorrang vor renditeorientierten Investitions-Projekten haben. Die dauerhafte Kommunalisierung sowie die konzeptgebundene Vergabe nach dem Erbbaurecht müssen auch im Rahmen einer aktiven Bodenbevorratung ernstzunehmende Optionen werden. Eine Festlegung auf das Ziel einer zügigen Reprivatisierung von Grundstücken lehnt DIE LINKE ab.

Antwort FDP


Wir befürworten ein kommunales Wohnraummanagement, welches durch ein effizientes Controlling von Immobilien, Grundstücken und Wohneinheiten frühzeitig auf Bedarfsentwicklungen durch die Ausweisung neuer Flächen oder Änderung von Bebauungsplänen reagieren kann. Wir sehen dies als eine wichtige Aufgabe einer modernen kommunalen Verwaltung an. Hierfür soll eine Erfassung von Grundstücken, Immobilien und Wohneinheiten und deren Nutzung verpflichtend erfolgen. Dabei ist auf absolute Datensicherheit zu achten und eine Drittnutzung der Daten auszuschließen. Im Bochumer Wohnraummanagement sollen auch die Wohngebiete erfasst werden, die nahe der Stadtgrenze in den Nachbargebieten liegen. Im besten Falle ist für diese interkommunalen Siedlungsbereiche eine entsprechende verstetigte Zusammenarbeit mit den Nachbarstädten aufzubauen.

Antwort UWG - Freie Bürger


Die UWG:Freie Bürger-Ratsfraktion hat im bereits im Bereich der Gewerbeimmobilien von der Verwaltung gefordert, ein Kataster mit den aktuellen Beständen zu erstellen; dies fordern wir auch für Wohnimmobilien. Besonders Leerstände und Problemimmobilien sollen durch die Stadt erfasst werden und zeitnah einer neuen Verwendung zugeführt werden.

Antwort SPD


Der Vorschlag ist richtig und sinnvoll. Aus der Not heraus war die Stadt in der Vergangenheit bestrebt, Geld einzunehmen durch Grundstücksverkäufe. Das sieht heute anders aus. Im Rahmen einer Neuorientierung wurden bereits Grundstücke gekauft, um Entwicklungen steuern zu können. 2019 hat der Rat ein Sondervermögen Grundstücksentwicklung Bochum geschaffen.

Antwort CDU


Es ist sinnvoll, vor der Schaffung des entsprechenden Bau- und Planungsrechtes Flächen durch die Stadt zu erwerben. Dies sind in der Regel Grün- bzw. Freiflächen, deren Bebauung in der Nachbarschaft erfahrungsgemäß wenig Akzeptanz findet.

Bestandsmaßnahmen

Der Mieterverein schlägt vor, preiswerten Wohnraum auch durch konkrete Maßnahmen im Bestand zu sichern, etwa

  • kleinteilige Quartiersbeobachtung
  • Sanierungshilfen
  • Ankauf und Sanierung von Problemimmobilien nach Beispiel Gelsenkirchen
  • Bekämpfung von Zweckentfremdung

Antwort B 90 / Die Grünen


Ja, außerdem sprechen wir uns für folgende Maßnahmen aus:

  • bau- und ordnungsrechtlichen Druck auf Immobilien mit erheblichem Sanierungsbedarf erhöhen
  • Ankauf und Entwicklung einzelner problematischer Immobilien durch die VBW
  • Festlegung von ökologischen und sozialen Kriterien, wenn nach §34 BauGB gebaut wird
  • Wohnungstausch und Umzugshilfe für Senioren, die von alten großen Wohnungen in kleine neue Appartements ziehen möchten: so kann im Gegenzug Platz für junge Familien entstehen
  • bestehende Gebäude aufstocken
  • Die Qualität des Wohnungsbestands muss durch Renovierung und Sanierung gesichert werden.

Antwort Die Linke


Zustimmung.

Laut einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung fehlen in unserer Stadt 25.000 Wohnungen, die für Geringverdiener*innen bezahlbar sind. Ein Problem dieser Größenordnung lässt sich nicht durch Wohnungsneubau lösen: Selbst wenn hundert Prozent des zur Verfügung stehenden Baulands für dauerhaft mietpreisgebundenen Wohnungsbau genutzt würde, wird das nicht reichen. Daher sind Maßnahmen zur Senkung des Mietpreisniveaus und zur Aktivierung von Leerständen nötig.

Wir fordern unter anderem den Umbau leerstehender Ladenlokale und Büros zu bezahlbarem Wohnraum. Um leerstehende Wohnungen zu aktivieren und umgekehrt die Umnutzung zu Gewerbeflächen zu beschränken, hat DIE LINKE bereits in dieser Legislaturperiode eine Wohnraumschutzsatzung für Bochum beantragt. Nachdem die Verwaltung daraufhin eine beschlussfähige Satzung vorgelegt hat, wurde die Umsetzung leider mit den Stimmen von SPD und Grünen verhindert. Wir fordern darüber hinaus die Erstellung eines Leerstandskatasters, da die Stadt Bochum aktuell noch nicht einmal weiß, wo genau Wohnungen aus welchen Gründen leerstehen. Als weitere Maßnahmen im Bestand wollen wir die (Re-)Kommunalisierung von Wohnraum vorantreiben. Eine gemeinwohlorientierte städtische Wohnungs-gesellschaft sollte nicht nur neue mietpreisgebundene Wohnungen bauen, sondern auch Bestände aufkaufen und in eine dauerhafte Mietpreisbindung überführen. Sanierungsbeihilfen fordern wir insbesondere, um damit zweckgerichtet die gemeinwohlorientierte Bewirtschaftung der betroffenen Häuser zu unterstützen. Darüber hinaus wollen wir durchsetzen, dass bei allen kommunalen Förderprogrammen zur Mietshaus-Modernisierung nur solche Maßnahmen mit städtischem Geld unterstützt werden, durch die sich die Warmmiete nicht erhöht.

Antwort FDP


Im Rahmen des Wohnraummanagements soll, wie zuvor beschrieben eine Quartiersbeobachtung erfolgen. Es existieren bereits vielfältige Programme des Bundes und des Landes zur Sanierung von Gebäuden, sodass wir keine Notwendigkeiten für die Einrichtung eines zusätzlichen kommunalen Programmes sehen. Vielmehr soll die Kommune aktiv bei der Nutzung dieser Programme unterstützen bzw. diese selbst nutzen, um den eigenen kommunalen Haushalt zu entlasten. Der Aufkauf von Problemimmobilien durch die Stadt kann nur als Ultima Ratio in Frage kommen.

Antwort UWG - Freie Bürger


Volle Zustimmung zu den vorgeschlagenen Maßnahmen.

Ergänzung: Altbausanierungsförderung durch öffentliche Mittel, um den Sozialwohnungsbestand zu erhöhen.

Antwort SPD


Das wirksamste Instrument dafür wird seit Jahren in Bochum intensiv genutzt: die Integrierten Stadtentwicklungskonzepte. Fehlentwicklungen in Quartieren werden erkannt und behoben durch ein Bündel von Maßnahmen: u. a. Fassadenprogramme, Wohnumfeldverbesserung, Wohnungssanierung.

Zusätzlich hat die Stadt das Kommunale Modernisierungsprogramm aufgelegt. Das Programm hat eine Laufzeit von fünf Jahren und ist mit 2,7 Mio. EUR Haushaltsmitteln ausgestattet. Es soll zunächst 24 Monate lang in einem Pilotgebiet umgesetzt werden: Dieses umfasst die Cityradialen von der Stadtmitte bis zu den Schnittpunkten mit der Autobahn 448 im Westen und Süden, Nordhausen- und Sheffieldring im Osten sowie der Autobahn 40 im Norden, ergänzt um Ferdinand- und Oskar-Hoffmann-Straße/Steinring.

Außerdem bietet die aufwändige Sozial- und Gesundheitsberichterstattung für uns eine wichtige Grundlage, unerwünschte Quartiersentwicklungen im Auge zu behalten und gezielt gegenzusteuern.

Stichwort Problemimmobilien: Das Städtebauministerium gewährte innerhalb eines Modellvorhabens in 2017 acht betroffenen Städten insgesamt 33 Millionen Euro (darunter Gelsenkirchen, aber nicht Bochum), um die am stärksten von Problemimmobilien betroffenen Kommunen zu unterstützten. Im gesamten Bochumer Stadtgebiet gibt es rund 20 Wohnhäuser, bei denen die Stadt dringenden Handlungsbedarf sieht. Doch sollen keine finanzielle Anreize geschaffen, damit verantwortungslose Immobilienbesitzer ihr Problem gut gelöst bekommen. Die Aussicht auf Ankäufe durch die Stadt wäre ein falsches Signal.

Stichwort Zweckentfremdung: Diese würden wir bekämpfen, sobald sie ein Problem darstellt. Dies ist in Bochum aktuell nicht der Fall.

Antwort CDU


Bei relativ niedrigem Mietniveau stellt sich die Finanzierung notwendiger Sanierungsmaßnahmen besonders für private Wohnungsvermieter problematisch dar. Hier sind Hilfen angebracht. Der Ankauf und die Sanierung von Problemimmobilien ist von der CDU-Fraktion bereits im Rat angeregt worden. Die Zweckentfremdung von Wohnraum reduziert sich auf Einzelfälle. Hier ist die Bauordnungsbehörde gefordert. Bei der Umwandlung von Büro- und Gewerbeflächen in Wohnraum wäre mehr Flexibilität wünschenswert.

Bürgerbeteiligung

Der Mieterverein schlägt vor, für alle künftigen Bauvorhaben eine frühzeitige, für alle offene und ergebnisoffene Bürgerbeteiligung. Eine Vorhabenliste soll alle interessierten Bürgerinnen und Bürger der Stadt über alle Projekte der kommenden Jahre frühzeitig informieren; ein Beteiligungsbeirat soll die Projekte begleiten und die jeweiligen vorhabenbezogenen Beteiligungsformate in den Quartieren festlegen.

Antwort B90 / Die Grünen


Wir unterstützen die Vorhabenliste und ein Beteiligungsbeirat erscheint uns sehr sinnvoll. Grundsätzlich bleiben Entscheidungen und Festlegungen am Ende die Sache der demokratisch gewählten Mandatsträger*innen.

Antwort Die Linke


Zustimmung.

DIE LINKE hält es für unbedingt notwendig, die Bürgerbeteiligung auszubauen. Wir kritisieren, dass in Bochum die Beteiligung häufig immer noch auf das gesetzlich vorgeschriebene Mindestmaß beschränkt ist. Als Pilotprojekt für echte Teilhabe und Mitbestimmung haben wir vorgeschlagen, ein zivilgesellschaftliches Planungsbüro am Appolonia-Pfaus-Park zu gründen, dass die Umgestaltung des großen städtischen Geländes hinter dem Rathaus mitgestalten soll. Das Büro soll unabhängige Stadtteilversammlungen organisieren und dafür sorgen, dass das lokale Wissen der Anwohnerinnen und Anwohner in alle Phasen der Planung einfließt. Der Planungsprozess soll dadurch zugänglich, modellhaft, demokratisch, ergebnisoffen, breitgefächert und vor Ort organisiert werden.
Die Idee eines stadtweiten Beteiligungsbeirats, der die jeweiligen Beteiligungsformate für Bauvorhaben festlegt und begleitet, unterstützen wir. Wichtig ist uns, dass Bürgerbiteiligung möglichst frühzeitig beginnt, und dass die Betroffenen ein echtes Mitspracherecht bereits bei der Festlegung der Planungsziele haben. Informationsveranstaltungen, bei denen Politik und Verwaltung lediglich über ihre Planungen informieren, stellen keine ausreichende Form von Bürgerbeteiligung dar. Beteiligungsformate, die bei denen Anwohnerinnen und Anwohner zwar Ideen sammeln dürfen, aber wo die Verwaltung oder eine beauftragte Planungsfirma trotzdem alleine entscheiden, wie der Prozess weitergestaltet wird, reichen ebenfalls nicht aus.

Antwort FDP


Bei allen Planungs- und Bauvorhaben sowie wichtigen strategischen Entscheidungen sollen unserer Vorstellung nach künftig schon frühzeitig alle betroffenen Akteure einbezogen werden, um eine größtmögliche Transparenz und Beteiligung zu ermöglichen. Werkzeuge können hier verschiedene Partizipationsformate sein und auch Bürgerbefragungen und Bürgerbegehren sind hier ausdrücklich Mittel, derer sich die Stadt bedienen soll. Eine interaktive Vorhabenliste auf der Homepage der Stadt Bochum würde es ermöglichen, schnell und unkompliziert Informationen zu erhalten und so die Transparenz bei dem Vorhaben zu erhöhen.

Antwort UWG Freie Bürger


Grundsätzlich begrüßen wir umfassende und frühzeitige Bürgerbeteiligung bei zukünftigen Bauvorhaben.
Allerdings ist es uns wichtig zu betonen, dass die Entscheidung über Bauvorhaben durch die demokratisch gewählten Politischen Gremien getroffen werden. Diese tragen auch die Verantwortung für die Entscheidungen.

Antwort SPD


Bürgerbeteiligung ist grundsätzlich im sozialdemokratischen Verständnis ergebnisoffen. Soweit es um Bebauungsplanverfahren geht, ist die Bürgerbeteiligung fester Bestandteil des Verfahrens und öffentlich.

Eine anlassbezogene Bürgerbeteiligung halten wir für sinnvoll, insbesondere bei größeren, unser Stadtbild prägenden Vorhaben. Beispiele: Gerthe-West; Ostpark; Wilhelm-Leithe-Weg. Solche Begleitgremien müssen transparent und arbeitsfähig sein und sich aus einem festen Kreis von anerkannten Fachleuten, Interessierten und Betroffenen zusammensetzen. Eine solche Bürgerbeteiligung soll natürlich frühzeitig stattfinden.

Antwort CDU


Leider werden die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung regelmäßig von den Mitbürgern in Anspruch genommen, die in ihrer Nachbarschaft keine Veränderung haben möchten. Wenn all den vorgetragenen Bedenken nachgegeben wird, wird kein neuer Wohnraum geschaffen. Auch im Wohnungsmarkt führt ein knappes Angebot zu höheren Preisen. Also muss gebaut werden. Gleichwohl ist mehr und frühzeitigere Transparenz wünschenswert. Mit den von der Bürgerschaft gewählten Bezirksvertretungen, den zahlreichen Bürgerversammlungen der Parteien und Fraktionen, auch der Bürgerinitiativen sind vielfache Beteiligungsformate neben den Beteiligungen in den Bebauungsplanverfahren gegeben.

Allianz für Wohnen

Der Mieterverein fordert eine „Allianz für Wohnen“, die nicht nur potenzielle Investoren im Wohnungsbau umwirbt, sondern insbesondere Akteure mit an einen Tisch holt, die sich um Bevölkerungsteile mit erschwertem Zugang zu Wohnungsmarkt kümmern: Mieter und ihre Verbände, Sozialverbände, Caritative Einrichtungen und Gewerkschaften, Stiftungen und Genossenschaften.

Antwort B90 / Die Grünen


Ja!

Antwort Die Linke


Zustimmung.

Um die Krise beim bezahlbaren Wohnen in den Griff zu bekommen, sind große Anstrengungen der Stadt nötig. Die von der Verwaltung organisierten Investorenkonferenzen sind allerdings eher ein Teil des Problems als ein Teil der Lösung. Mit seinen Auftritten auf diesen Werbeveranstaltungen hat sich Oberbürgermeister Thomas Eiskirch unglaubwürdig gemacht, indem er behauptete, dass Investoren sich nun beeilen müssten, um überhaupt noch Wohnungsbau-Fördermittel abzubekommen. Am Ende des Jahres stellte sich jeweils raus, dass nur ein Bruchteil der angestrebten Förderungen für den sozialen Wohnungsbau vergeben werden konnten. Angesichts dieser Misserfolge setzt sich DIE LINKE für einen Neustart der „Allianz für Wohnen“ ein, um soziale und gemeinwohlorientierte Entwicklungsprojekte stärker zu unterstützen. Eine starke auf gemeinnützige Ziele verpflichtete städtische Wohnungsgesellschaft sollte neben Mieter*innen- und Sozialverbänden, Gewerkschaften, Stiftungen und Genossenschaften sollte in dieser Allianz eine tragende Rolle spielen.

Antwort FDP


Eine Allianz für Wohnen muss grundsätzlich alle Akteure und Interessen in den Blick nehmen. Hierzu zählen nicht nur Mieter, sondern auch Vermieter und Investoren. Eine Allianz aller Beteiligten befürworten wir durchaus.

Antwort UWG Freie Bürger


Im Rahmen des Handlungskonzeptes Wohnen hat die Verwaltung angekündigt den, „Runden Tisch der Bochumer Wohnungsmarktakteure“ bei der Umsetzung des Handlungskonzeptes miteinzubeziehen. Wir werden uns in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen, den im Handlungskonzept Wohnen benannten „Runden Tische“ zu aktivieren und die Ergebnisse öffentlich zu diskutieren.

Antwort SPD


Ein Bündnis für Wohnen ist eine Empfehlung im Handlungskonzept Wohnen: „Im Rahmen eines Bündnisses treffen sich die relevanten Wohnungsmarktakteure, Verbands- und Interessenvertreter*innen sowie Politik regelmäßig, um sich gegenseitig über aktuelle Entwicklungen und Umsetzungsschritte zu informieren, gemeinsam weitere Arbeitsschritte zu diskutieren und Maßnahmen aller Beteiligten abzustimmen. Ein solches lokales Bündnis kann verschiedene Aufgaben übernehmen:

• Kommunikationsplattform zur Informationsvermittlung

• Diskussionsplattform zur Bewertung analytischer Grundlagen

• Abstimmungsplattform zur Zieldiskussion und Priorisierung

• Plattform strategischer Politikberatung zur gemeinsamen Festlegung

von Handlungsempfehlungen

• Umsetzungsplattform von gemeinsamen Selbstverpflichtungen und Umsetzung von (politisch) beschlossenen Empfehlungen

• Steuerungsplattform zur gemeinsamen Evaluierung des Prozesses;

Die Allianz wird als Teil der Wohnungsbauoffensive umgesetzt. Nach dem letzten Akteursworkshop im Februar sind weitere Aktivitäten geplant, die nicht zuletzt auch Vertreter*innen aus Sozialverbänden miteinschließt. Wegen der Coronakrise kam es hier zu Verzögerungen.

Mögliche Pilotprojekte könnten sein: die Einrichtung einer Wohntauschbörse, die Erarbeitung kommunaler Qualitätsprinzipien für wohnbezogene Neubau- und Bestandsprojekte und die intensive Begleitung von Quartiersentwicklungen unter Einsatz ‚alter‘ und ‚neuer‘ Medien

Antwort CDU


Der geförderte Wohnungsbau ist das Instrument zur Wohnungsversorgung für Bevölkerungsteile mit erschwertem Zugang zum Wohnungsmarkt. Die ständige Kommunikation der Akteure im Wohnungsmarkt mit den Betreuungsinstitutionen sollte eigentlich selbstverständlich sein. Allerdings ist die positive Mitwirkung der Wohnungssuchenden unerlässlich.