Wenn der Vermieter unbedingt in die Wohnung will, sie vielleicht sogar unangemeldet betreten hat (mit einem Zweitschlüssel), die sittenstrenge Hauswirtin Damen- oder Herrenbesuch nach 22 Uhr nicht mehr duldet, oder wenn nach einer Umwandlung schon der dritte Kaufinteressent in einer Woche die Wohnung besichtigen will – immer dann stellt sich die Frage: Wer ist hier eigentlich „der Herr im Hause“?
Die Antwort ist einfach: Durch den Mietvertrag ist der Mieter / die Mieterin zwar nicht Eigentümer, aber Besitzer:in der Wohnung und übt damit das unmittelbare Besitzrecht aus. Dazu gehört das Hausrecht. Im Einzelnen heißt das:
In Zweifelsfällen oder sollte es Schwierigkeiten geben, helfen unsere fachkundigen Juristen:innen gerne weiter.
Im Ratgeber Hausrecht.