Mit dem Mietspiegel-Rechner können Sie Ihre ortsübliche Vergleichsmiete online ermitteln und so ganz ohne Kopfrechnen oder Taschenrechner ermitteln, ob Sie einem Mieterhöhungs-Verlangen Ihres Vermieters zustimmen sollten oder nicht. Alle wichtigen Informationen zum Thema Mieterhöhung enthält unser Ratgeber Mieterhöhung (Link). Hier können Sie die Höhe der „ortsüblichen Vergleichsmiete“ für Ihre Wohnung ermitteln.
BedienungsanleitungGehen Sie die nachfolgende Liste komplett durch und setzen Sie Häkchen bei allen zutreffenden Eigenschaften. Das Ergebnis finden Sie unten.
Geben Sie zunächst als Basisdaten die Wohnungsgrößenkategorie und die Baualtersklasse an. Das Ergebnis ist die Basismiete in €/qm.
Das Bochumer Stadtgebiet ist unterteilt in 19 Wohngebiete. Wohngebiet 12 weist die Basismiete aus, für alle anderen werden Zuschläge fällig. Bitte setzen Sie einen Haken an das für Sie zutreffende Wohngebiet. Zur Bestimmung des Wohngebietes nutzen Sie die interaktive Karte oder das amtliche Straßenverzeichnis.
Manche Eigenschaften von Wohnungen treten so selten auf, dass die Datenerhebung zum Mietspiegel keine Aussagen über die Auswirkung auf den Preis erlaubt.
Bei Sonderausstattungen (z. B. Sauna, Swimminpool, Fitnessraum, Möblierung) können angemessene Zuschläge gemacht werden.
Bei Unterschreitung der Mindeststandards (z. B. kein Bad, keine Heizung, keine Isolierfenster, Aussen-WC, fehlender Wohnungsabschluss) müssen zusätzliche Abschläge gebildet werden.