Wird die Mietpreisbremse noch gerettet? (Update)
In den letzten Wochen gab es viele Diskussionen um die Mietpreisbremse. Unter anderem der Mieterbund, der DGB und der Städtetag hatten gemeinsam aufgefordert, die Mietpreisbremse noch in dieser Legislaturperiode zu verlängern.
Kommt es zu keinem neuen Beschluss, laufen die Mietpreisbremsen in allen Bundesländern spätestens Ende 2025 aus. Vor dem Hintergrund der extrem angespannten Mietwohnungsmärkte in vielen Städten sollte dieses Instrument gegen exzessive Mietsteigerungen aber nicht verlorengehen.
Die Ampel-Bundesregierung hatte eigentlich vereinbart diese Regelung zu verlängern. Dazu kam es wegen dem Scheitern der Koalition nicht mehr. Auf die Rest-Bundesregierung aus SPD und Grünen hatten die Proteste eine erste Wirkung. Die Regierung hatte im Dezember die Verlängerung eingebracht.
Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßte den aktuellen Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass eine Umgehung der Mietpreisbremse durch die möblierte Vermietung erschwert wird, die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen im Bestand in angespannten Wohnungsmärkten von derzeit 15 Prozent in drei Jahren auf dann 11 Prozent gesenkt wird und die sogenannte Schonfristzahlung auch für die ordentliche Kündigung gilt, sprich die vollständige Zahlung der Mietschulden nicht nur die fristlose Kündigung aus der Welt schafft, sondern auch die ordentliche.
Der Deutsche Bundestag hatte in 1. Lesung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 beraten. Gegen die für Anfang Januar geplante öffentliche Anhörung haben jedoch CDU/CSU und FDP ein Veto eingelegt, damit kann das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag nicht weiterlaufen.
Auch der Bundesrat hatte über einen einen Gesetzentwurf der Länder Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen debattiert, der die Mietpreisbremse bis zum Jahr 2029 verlängern sollte. Brandenburg und Berlin hatten sich dem Vorschlag angeschlossen. Die Länder begründeten ihre Gesetzesinitiative mit weiter steigenden Mieten aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage. Der Gesetzentwurf wurde in die Ausschüsse verwiesen, da Hamburg sich leider mit dem Antrag über sofortige Sachentscheidung nicht durchsetzen konnte.
Weiterhin können Sie sich auch persönlich aktiv einbringen, indem sie den Mieten-Notruf in Gang setzen. So heißt eine Kampagne des Netzwerks Mietenstopp, mit der jede und jeder die lokalen Bundestagsabgeordneten ansprechen kann. Dies geht ganz einfach über die Kampagnenseite.