Ratgeber für Studierende

Wer in Bochum studieren wollte, hat es aktuell auch als Studierender nicht ganz leicht ein Wohnung, WG-Zimmer oder ein Platz in einem Wohnheim zu finden, die zum eigenen Budget passt. Der Wohnungsmarkt ist eng, bezahlbare Wohnungen rar. Das AkaFö meldet längere Wartezeiten für Wohnheimplätze. Besondere Schwierigkeiten haben Studierende, die aus weniger wohlhabenden Elternhäusern kommen, besondere Bedarfe haben oder neu in Deutschland sind. Um eine bezahlbare Wohnung zu finden, wollen wir euch ein paar Tipps geben.

Neue Wohnung – woher?

Ihr seid neu in Bochum? Zur Wohnungssuche bieten sich einige Portale an, die ihr auf unserer Homepage findet. Tipp: Darauf achten, dass die Angebote kostenlos sind. Es gibt schwarze Schafe! Ausführliche Infos haben wir in einem Ratgeber zusammengestellt, den ihr hier findet.

Wohnheime

Für Studierende kommen außerdem Wohnheime in Frage, deren Zimmer meist möbliert sind. Die Preise variieren stark nach Alter und Ausstattung. Bewerben muss man sich beim Akademischen

Förderungswerk. Wichtig ist, dass in Wohnheimen vieles anders geregelt ist als in „normalen“ Wohnungen. Es gibt zum Beispiel keinen Kündigungsschutz. Deshalb ist es besonders wichtig, was über das Thema „Beendigung des Mietverhältnisses“ im Mietvertrag steht. Es kann z. B. sein, dass man das Zimmer nach einer bestimmten Semesterzahl oder X Wochen nach dem Examen räumen muss.

Außerdem sind in Wohnheimen Warmmieten zulässig und üblich, was in normalen Mietverhältnissen streng verboten ist. Es gibt also auch nicht einmal im Jahr eine Heizkostenabrechnung mit Nachzahlung oder Geld zurück. Dafür kann eine Mietanpassung verlangt werden, wenn Energiekosten steigen.

Mehr dazu lest ihr unter Wohnheime auf unserer Homepage.

Wohngemeinschaften

Viele Studierende liebäugeln auch mit einer Wohngemeinschaft. Hier muss man zwei Modelle unterscheiden: Alle Bewohner:innen unterschreiben den Mietvertrag gemeinsam, können dann auch nur gemeinsam kündigen und bei jedem Wechsel muss der:die Vermieter:in kontaktiert werden. Oder eine:r ist Hauptmieter:in, die anderen Untermieter:innen, was in vieler Hinsicht problemloser ist, aber Schwierigkeiten geben könnte, wenn der:die Hauptmieter:in ausziehen will.

Ausführliche Infos gibt auch hierzu ein Ratgeber auf unserer Homepage.

Der Mietvertrag und der Einzug

Bevor man sich für eine bestimmte Wohnung entscheidet, sollte man sie gesehen haben. Bei der Besichtigung gilt: Schaut nicht nur darauf, ob die Wohnung im ersten Augenschein gefällt oder von Größe und Lage her in Frage kommt.

Ganz wichtig sind auch die Frage, wie hoch ist die Miete? Dazu hilft ein Blick in den Mietspiegel.

Für Menschen aus anderen Großstädten vielleicht überraschend: Derzeit liegt der Durchschnittsquadratmeterpreis in Bochum bei vergleichsweise niedrigen 6,67 €/m². Aber nicht überall in der Stadt ist der Preisgleich. Und je kleiner die Wohnung ist, je höher ist der

Quadratmeterpreis. Leider orientieren sich längst nicht mehr alle Vermieter:innen am Mietspiegel. Auch unrenovierte Wohnungen werden schon mal für über 8 €/m² angeboten. Da raten wir: Finger weg, denn ein einmal geschlossener Vertrag gilt. Nachträglich die Miete zu senken ist rechtlich nicht möglich. Wichtig ist natürlich auch, ob die Wohnung zum eigenen Portemonnaie passt.

Wohngeld

Studierende bekommen in der Regel kein Wohngeld, das helfen könnte, die Mietbelastung zu senken. Denn Wohngeld gibt es nicht für Menschen, die „dem Grund nach BaFöG-berechtigt“ sind, und zwar unabhängig davon, ob sie auch tatsächlich Leistungen nach dem BaFöG bekommen. Im BaFöG hingegen sind bestimmte Sätze für das Wohnen enthalten.

Den Antrag kann man hier stellen:

Betriebskosten

Wenn es nicht schon in der Anzeige stand, solltet ihr vor dem Unterschreiben eines Mietvertrages klären, wie hoch die (kalten) Neben- und die Heizkosten sind?

Aber Vorsicht: Manche Vermieter:innen machen hier unrealistisch niedrige Angaben, um leichter vermieten zu können. Das böse Erwachen kommt dann bei der ersten Abrechnung – in Form hoher Nachzahlungen.

Wenn die kalten und die warmen Betriebskosten zusammen weniger als zwei Euro pro qm betragen, ist Misstrauen angebracht. Dann genau nachfragen: Ist der:die Vormieter:in damit ausgekommen?

Ist die Wohnung eine Sozialwohnung?

Dann braucht man einen Wohnberechtigungsschein, um einziehen zu dürfen. Den bekommt man – wenn man wenig Geld hat – bei der Stadt. Mehr Infos gibt es hier.

Kaution

Wenn ja: Wie hoch? Mehr als drei Kaltmonatsmieten sind nicht erlaubt!

Abstandszahlung

Eine Abstandszahlung von dem:der Vormieter:in ist nur zulässig, wenn sie:er dafür Möbel, Teppichboden oder dergleichen zurücklässt (also nicht nur fürs Freimachen der Wohnung!)– und nur in angemessener Höhe. Lasst euch eine Quittung geben!

Mängel

Gibt es irgendwelche Mängel, die schon beim bloßen Hinschauen auffallen? Ein Riss im Waschbecken, eine Tür, die nicht schließt? Dann nachfragen, was damit passieren soll. Wer trotz offensichtlicher Mängel anmietet, kann später keine Miete mindern!

Manchmal gibt es umfangreiche Fragebögen vom Vermieter. Aber nur Fragen, die das Mietverhältnis betreffen, muss man wahrheitsgemäß beantworten.

Auskünfte

Wird aber zum Beispiel eine Einkommens-Bescheinigung verlangt oder eine Schufa-Selbstauskunft, müsst ihr mitspielen, wenn ihr die Wohnung haben wollt.

Wohnungsbesichtigung

Zur Wohnungsbesichtigung eine:n Zeug:in mitnehmen und selber keinerlei Zusagen machen!

Mietvertragsklauseln

Bevor man einziehen kann, muss der Mietvertrag unterschrieben werden. Das sind meist vorgedruckte Formulare. Dabei solltet ihr auf folgendes achten: Mietverträge sind in der Regel viele Seiten lang und enthalten jede Menge Kleingedrucktes. Das alles zu lesen und zu verstehen, ist gar nicht so wichtig. Denn Vorgedrucktes gilt als „allgemeine Geschäftsbedingung“ und ist, wenn es Mieter:innen allzu sehr benachteiligt, ungültig.

Achten solltet ihr aber auf handschriftliche Einträge. Die gelten i. d. R. als „individuelle Vereinbarung“, die gültig ist. Aufpassen muss man auch, ob eine Mindestlaufzeit im Vertrag steht, auch Kündigungsverzicht genannt. Bis zu vier Jahre sind zulässig, wenn es für beide Seiten gilt. Wer also einen Vertrag unterschreibt, in dem Mieter:in und Vermieter:in gleichermaßen für z. B. Zwei Jahre auf eine Kündigung verzichten, kommt vor dem Ablauf von 24 Monaten nicht aus dem Vertrag. Das kann hinderlich sein, wenn man den Studienort wechseln will.

Weitere Tipps zu Mietvertragsklauseln findet ihr hier.

Anmeldung bei der Stadt

Wer eine neue Wohnung bezieht, muss sich außerdem bei der Stadt anmelden. Das geht hier. Wichtig ist, dass man sich mit erstem Wohnsitz in Bochum anmeldet, denn für alle anderen wird eine sogenannte Zweitwohnungssteuer erhoben. Wenn die Heimatstadt ebenfalls eine Zweitwohnungssteuer hat, sollte Bochum der einzige Wohnsitz sein. Entgegen anderslautenden Gerüchten hat es keinerlei Nachteile, wenn Studierende ausschließlich an ihrem Studienort gemeldet sind – auch nicht für die Eltern (z. B. beim Kindergeld)!

Im Mietverhältnis

Auch während der Mietzeit gibt es ein paar Basics zu beachten, ohne die das Ganze schnell im Fiasko endet. Miete zahlen, einschließlich aller Neben- und Heizkosten, und zwar vollständig und pünktlich! Der Vermieter ist der wichtigste Gläubiger, den man haben kann! Denn wer mehr als eine Monatsmiete im Rückstand ist, riskiert eine fristlose Kündigung! Dasselbe gilt, wenn man ständig verspätet zahlt – zum Beispiel zum 15. statt zum 1. .

Auch die Stadtwerke wollen regelmäßig Geld sehen, für Strom – und bei Etagenheizungen auch für Gas. Sonst bleibt die Bude dunkel und kalt, denn die Stadtwerke drehen schnell den Hahn zu, wenn man Schulden bei ihnen hat.

Wenn es Stress gibt mit dem:der Vermieter:in, hilft eine Mitgliedschaft im Mieterverein. Der berät und vertritt seine Mitglieder in allen mietrechtlichen Angelegenheiten genauso, wie ein:e Anw:ältin es tun würde, kostet aber für Menschen unter 27 nur 6,50 € im Monat. Mitglied werden kann man online.