Wohnungspolitik der GroKo: Einig im Wenig
CDU und SPD haben bei ihren Verhandlungen über die vierte “große” Koalition in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland Einigung über das Thema Wohnen und Mieten erzielt. Neben einer erheblichen Ausweitung der Wohnungsbauförderung wurden kleinere Verbesserungen im Mietrecht vereinbart.
Die Übereinkünfte im Einzelnen:
Wohnungsbau:
- Die Mittel für den Sozialen Wohnungsbau sollen auf 2 Mrd. € aufgestockt und auch über 2019 hinaus gezahlt werden. Dafür ist allerdings eine Grundgesetzänderung erforderlich, für die CDU und SPD keine Mehrheit mehr haben. Es darf aber mit Zustimmung bei Grünen und Linken gerechnet werden.
- Die Eigentumsbildung soll durch ein Baukindergeld in Höhe von 1.200 € pro Kind und Jahr gefördert werden. Es soll 10 Jahre lang gezahlt werden.
- Die Kommunen sollen verbilligt Bundesgrundstücke für den Wohnungsbau erhalten.
- Unbebaute, aber baureife Grundstücke sollen durch eine Reform der Grundsteuer stärker belastet werden können, um einen Anreiz zum Bauen zu schaffen.
Mietrecht:
- Die nicht funktionierende Mietpreisbremse soll dadurch verschärft werden, dass der Vermieter verpflichtet wird, einem neuen Mieter generell anzuzeigen, wie viel der Vormieter gezahlt hat. An den vielen Ausnahmeregelungen und den fehlenden Sanktionsmöglichkeiten ändert sich aber nichts.
- Nach Modernisierungen dürfen die Kosten künftig nicht mehr zu 11, sondern nur noch zu 8 Prozent auf die Mieter umgelegt werden. Außerdem darf die Mieterhöhung 6 Jahre lang nicht mehr als 3 € pro qm betragen. Da die Hypothekenzinsen für Baukredite derzeit oft unter 2 Prozent liegen, bleibt modernisierenden Vermietern dennoch eine ordentliche Rendite. Die Senkung der Umlage soll außerdem nur in Gebieten mit erhöhtem Wohnbedarf gelten.
- Die Anforderungen an sogenannte qualifizierte Mietspiegel sollen gesetzlich geregelt werden und der Mietspiegel dann 3 statt 2 Jahre gelten. Nicht durchgesetzt hat sich die SPD damit, bei der Datenerhebung zum Mietspiegel einen längeren Zeitraum als die letzten 4 Jahre zu berücksichtigen. Die ist eine alte Forderung des Deutschen Mieterbundes.
Bewertung:
Der Mieterverein ist insgesamt enttäuscht von den Beschlüssen. Erfreulich ist die deutliche Belebung der Sozialen Wohnraumförderung und die Reform der Grundsteuer. Die Wiedereinführung der Eigentumsförderung sehen wir hingegen kritisch. Bisher ist nicht einmal bekannt, ob das Baukindergeld nur bei einem Neubau oder auch – wie früher bei der Eigenheimzulage – beim Erwerb einer bereits existierenden Immobilie gezahlt werden soll. Immerhin ist es an die Existenz von Kindern gekoppelt.
Die mietrechtlichen Änderungen gehen zwar in die richtige Richtung, sind aber marginal und werden im Ruhrgebiet ohne Auswirkungen bleiben. Wichtige Forderungen wie eine wirksame Bekämpfung des Mietenanstiegs und eine Wiederherstellung des durch BGH-Rechtsprechung ausgehölten Kündigungsschutzes wurden nicht umgesetzt. Auch von einem Einstieg in eine neue Wohnungsgemeinnützigkeit ist nichts zu hören.