Lieferstopp bei den Stadtwerken
Sie sind von den Bochumer Stadtwerken angeschrieben worden, weil Ihr Vermieter die Rechnungen für Gas / Strom / Wasser nicht beglichen hat. Nun droht die Einstellung der Versorgung. Als Ihr örtlich zuständiger Mieterverein möchten wir Sie informieren, wie Sie dies verhindern können.
Es gibt zwei Möglichkeiten, die Sie – nacheinander – versuchen können:
1. Druck auf den Vermieter
Die Stadtwerke haben Ihren Vermieter schon angeschrieben und ihn von der drohenden Einstellung der Versorgung informiert. Sie als Mieter sollten sich aber ebenfalls an ihn wenden und massiven Druck machen. Denn kein Licht im Treppenhaus, Wasser nur an einem einzigen Hahn im Keller und keine Heizung sind schwerwiegende Wohnungsmängel, die Sie zur Mietminderung berechtigen. Diese kann bis zu 100 % betragen, wenn es im Winter kein Wasser und keine Heizung gibt, so dass Sie durchaus über Druckmittel verfügen.
Sie sollten ihren Vermieter informieren, dass Sie von diesem Recht zur Mietminderung Gebrauch machen und die Miete ab sofort nur noch unter Vorbehalt zahlen werden. Sie können das telefonisch oder schriftlich tun. Ziel ist es, Ihren Vermieter zu bewegen, seine Schulden bei den Stadtwerken kurzfristig zu begleichen, damit die Liefersperrung vermieden werden kann.
2. Direktzahlung an die Stadtwerke
Wenn der erste Weg scheitert, weil der Vermieter sich weigert, pleite oder nicht erreichbar ist, können Sie als Mieter die Beträge für Allgemeinstrom, Gas und / oder Wasser auch direkt an die Stadtwerke zahlen. Dazu müssten Sie sich als Mietergemeinschaft im Hause zusammenschließen und einen Ansprechpartner für die Stadtwerke benennen. Dieser sammelt die Beträge bei allen Nachbarn ein – am besten auf einem separaten Konto – und leitet sie an die Stadtwerke weiter. Sie haben davon keinen finanziellen Nachteil, denn natürlich können Sie ihre Nebenkosten-Vorauszahlungen an den Vermieter um den gleichen Betrag kürzen.
Auch über diesen Weg sollten Sie Ihren Vermieter informieren.
Wenn Sie Schwierigkeiten haben, den genauen Betrag herauszurechnen, wenden Sie sich an die Stadtwerke oder an uns. Wir helfen Ihnen gerne, dürfen aber wegen gesetzlicher Vorschriften nur Mitglieder beraten. Es reicht aber, wenn ein Mieter im Hause Mitglied bei uns ist – im Idealfall der Ansprechpartner der Stadtwerke.