Wärmewende: Eine große Herausforderung

Mit dem Pariser Klimaschutzschutzabkommen hat die Weltgemeinschaft vereinbart, bis 2045 Klimaneutralität herzustellen. Dies betrifft auch das Wohnen. Für Wohnhäuser heißt das einerseits, diese besser energetisch zu sanieren, damit der Energieverbrauch sinkt. Andererseits soll von fossilen Energieträgern wie Gas auf erneuerbare umgestellt werden. Der Weg dahin wird als Wärmewende bezeichnet.

Das kann grundsätzlich auch Mieterinnen und Mietern helfen, denn Expert:innen erwarten in den nächsten Jahren massive Kostenanstiege vor allem beim Heizen mit Gas. Die wichtigste Grundlage für die Wärmewende ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit Anfang 2024 gilt.

Neue Heizungen

Hauseigentümer:innen sind nun bis auf Ausnahmen verpflichtet, nur noch neue Heizungen einzubauen, die zu 65 Prozent klimaneutral sind. Bevor die Regelung verpflichtend wird, müssen alle Kommunen sogenannte Wärmepläne erstellen. Für Großstädte wie Bochum gilt für die Erstellung eine Frist bis Ende Juni 2026.

Der städtische Wärmeplan soll klären, welche Wärmebedarfe es in der Kommune gibt, durch welche klimaneutralen Wärmequellen diese Bedarfe am wirtschaftlichsten gedeckt werden können und wo Fernwärmeleitungen verlegt werden sollen. Denn in Gebieten, in denen Fernwärmeleitungen nicht effektiv betrieben werden können, sind Hauseigentümer herausgefordert, sich selbst um Nahwärmenetze oder Wärmepumpen zu kümmern.

Unter Fernwärme versteht man Wärme, die nicht lokal im selben Gebäude, also in einem Heizkessel im Keller erzeugt wird, sondern von außen über ein Versorgungsnetz zugeführt wird. Bisher wird Fernwärme vor allem aus der Abwärme von Industrieprozessen, wo sie ohnehin anfällt, gewonnen. Zunehmend sollen Fernwärmenetze aber aus erneuerbaren Quellen wie Solar- oder Geothermie gewonnen werden. Neben der höheren Energieeffizienz gilt auch als Vorteil, dass durch den Wegfall von Heizkesseln und -anlagen auch Platzverbrauch und Wartungskosten sinken.

Fernwärme hat aber auch einen Nachteil, denn Wettbewerb unter den Betreibern gibt es nicht. Der Netzbetreiber ist also Monopolist. Preise kann er selbst gestalten, ohne dass Kund:innen die Möglichkeit haben zu wechseln. Das trifft besonders Mieterinnen und Mieter. Von den 7 Millionen Haushalten, die in Deutschland mit Fernwärme versorgt werden, sind 5,6 Millionen Mieterhaushalte. Sie müssen zwar die Kosten für die Wärmelieferung zahlen, haben aber anders als Eigentümerinnen und Eigentümer in der Regel keinen Vertrag mit dem Wärmeversorger. Deshalb können sich Mieterinnen und Mieter bisher so gut wie nicht gegen intransparente Vertragsgestaltungen und überhöhte Preise wehren.

Und in der Tat mehren sich bei Mietenden mit Fernwärme inzwischen die Fälle von Nachzahlungsforderungen im deutlich vierstelligen Bereich. Grund sind oft vertraglich vereinbarte Preisänderungsklauseln, die so genannte Börsenpreisindizes von Energieträgern wie Erdgas verwenden. Da die Preise für Gas im Zuge der Energiepreiskrise gestiegen waren, sind daher auch die Fernwärmepreise erhöht worden, obwohl sich deren Produktionskosten nicht geändert haben.

Aktuell werden die in der „Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme“ (AVBFernwärmeV) festgeschriebene Regeln von der Bundesregierung überarbeitet. Der Mieterbund fordert in dem Zusammenhang die Preisänderungsklauseln müssten präzisiert werden und Börsenpreis-Indizes sollten nicht mehr verwendet werden dürfen. Zu hoffen ist, dass diese Forderungen des Mieterbundes dort Eingang finden, um Mieter:innen zukünftig vor hohen Nachforderungen zu schützen.

Wärmewende in Bochum

Bochum hat sich zum Ziel gesetzt, bereits im Jahr 2035 klimaneutral zu sein. Eine große Herausforderung, denn fast zwei Drittel der 60.000 Wohngebäude in Bochum haben einen Handlungsbedarf bei der Energie- und Wärmeversorgung. Der Fernwärmeanteil, der bisher weitgehend auf fossilen Energiequellen basiert, liegt bisher bei 13 Prozent. Die Stadt ist, wie erwähnt, verpflichtet für den klimafreundlichen Umbau einen kommunalen Wärmeplan aufzustellen. Damit ist inzwischen die Firma ifok GmbH beauftragt.

In diesem Rahmen ist aktuell das Fraunhofer Institut für Energieinfrastrukturen und Geothermie (IEG) beauftragt zu erforschen, welche Wärmequellen genutzt werden könnten (z. B. Geothermie, Grubenwasser aus dem Bergbau, Abwässer, Industrieanlagen-Abwärme). In Kürze fahren dazu Messtrucks durch Bochum und suchen nach Wärmequellen.

Die Stadt hatte zudem Energieversorger und Wohnungsunternehmen bereits zu zwei Wärmegipfeln eingeladen, um Planungsprozesse besser zu koordinieren. Innerhalb dieser Plattform „Wärmewende Bochum“ soll die Identifikation und Umsetzung gemeinsamer Projekte in Quartieren wie z. B. Nahwärmenetze vorangetrieben werden.

Was bedeutet die Wärmewende für Mieter:innen?

Leider enthält das Gebäudeenergiegesetz keine Mitbestimmungsrechte für Mieter:innen, die dennoch die Heizkosten bezahlen müssen. Das kann Folgen haben. Denn was für den Vermieter in der Anschaffung am preiswertesten ist, muss noch nicht für Mieter:innen die beste Lösung sein, die Verbrauchskosten zahlen.

An den Kosten für die neue Heizung werden sie indes auch über eine Umlage für die neue Heizung zahlen, wenn es sich um eine Modernisierung handelt. Das betrifft Maßnahmen, die Energie einzusparen oder den Wasserverbrauch zu senken.

Was für eine neue Heizung bezahlt werden muss, ist nicht ganz einfach vorherzusagen. Der Vermieter kann Mieter:innen an einer neuen Heizung wie bisher normal über die Modernisierungsumlage beteiligen. Das wären pro Abrechnungsjahr bis zu 8 Prozent der jeweiligen Anschaffungskosten. Im Gebäudeenergiegesetz gibt es nun zudem eine neue Variante für Mieterhöhungen bei Modernisierungen der Heizung. Wer als Vermieter staatliche Förderung beantragt, darf sogar zehn Prozent der aufgewendeten Kosten im Jahr (abzgl. der Förderung) umlegen. Durch den Einbau der neuen Heizungsanlage darf sich die monatliche Miete aber nur um maximal 0,50 Euro/m² innerhalb von sechs Jahren erhöhen.