Appell gegen die Einführung des „Bau-Turbo“ – § 246e Baugesetzbuch
Breites Bündnis zivilgesellschaftlicher Akteure, dem auch der Deutsche Mieterbund beteiligt ist, hat einen Appell an die Bundespolitik gerichtet, die sich gegen die Einführung des neu eingebrachten § 246e BauGB ausspricht.
„Die Bewältigung der anhaltenden Wohnungskrise in Deutschland erfordert eine umfassende Strategie im Einklang mit sozialen Belangen und Klimaschutz. Um dieser Krise zu begegnen, hat die Bundesregierung vor fast zwei Jahren das ehrgeizige Ziel formuliert, jährlich 400.000 neue Wohnungen zu schaffen, davon 100.000 Sozialwohnungen. Fertiggestellt wurden 2023 nur rund 270.000 Wohnungen. Gleichzeitig werden wirkungsvolle Maßnahmen in anderen Bereichen, etwa der Ertüchtigung des Bestands, der Bodenpolitik sowie dem Mietrecht, nicht im nötigen Umfang und mit der gebotenen Dringlichkeit auf den Weg gebracht.
Um den Wohnungsbau zu beschleunigen, wurde auf dem Baugipfel im September 2023 der sogenannte “Bau-Turbo” angekündigt. Eine konkrete Ausgestaltung liegt jetzt mit der Formulierungshilfe aus dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) in Form des § 246e Baugesetzbuch (BauGB) vor. Demnach soll in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt für Projekte mit mehr als sechs Wohnungen bis Ende 2026 von den Vorschriften des BauGB weitreichend abgewichen werden können.
Anstelle der etablierten Planungskultur, demokratischer Beteiligungsprozesse und des kommunalen Initiativrechts soll ein immenser Teil des Innen- wie Außenbereichs potenzielles Bauland für den Geschosswohnungsbau werden. Die geplante Regelung setzt klima- und flächenschutzpolitische Fehlanreize und hat potenziell gravierende Konsequenzen für die Siedlungspolitik, die Lebensqualität, die sozial-ökologische Transformation der Wohnungspolitik sowie für die Planungs- und Beteiligungskultur in Deutschland.
Das breite Bündnis zivilgesellschaftlicher Akteure spricht sich aus folgenden Gründen klar gegen die Einführung des neu eingebrachten § 246e BauGB aus:
1. Fehlende fachliche Rechtfertigung, Beschneidung demokratischer Beteiligungsprozesse und rechtliche Fragwürdigkeit
2. Kein Beitrag zur sozial gerechten Bewältigung der Wohnungskrise – Einführung eines „Bodenspekulations-Turbo“
3. Förderung siedlungsstruktureller Fehlentwicklungen sowie klima- und flächenschutzpolitischer Fehlanreize