Neujahr: Nebenkostennachzahlung hinfällig
Nebenkostenabrechnungen müssen innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums vorgelegt werden. Diese gesetzliche Frist ist eine sogenannte Ausschlussfrist. Das hat Folgen: Zwar kann ein Vermieter die Abrechnung auch später noch vorlegen – er muss es sogar, wenn der Mieter dies fordert -, aber eine eventuelle Nachzahlung kann er nicht mehr verlangen. Hat der Mieter hingegen ein Guthaben, muss dies weiterhin ausgezahlt werden. Die Verspätung geht also einseitig zu Lasten des Vermieters – er hat sie ja auch zu verantworten.
In sehr vielen Mietverhältnissen ist der Abrechnungszeitraum identisch mit dem Kalenderjahr. Die Ausschlussfrist für die Nebenkostenabrechnung für 2020 war also der 31. Dezember 2021. Mieter, die jetzt im Januar noch eine Abrechnung für 2020 bekommen, müssen eventuelle Nachforderungen also nicht mehr begleichen.