7. Sind die Rechtsberater im Mieterverein „richtige Anwälte“?
Alle für uns tätigen Rechtsberater sind ausgebildete Volljuristen, d. h. sie haben beide juristische Staatsexamina mit Erfolg abgelegt. Erst nach diesem Abschluss entscheiden Volljuristen sich für eine bestimmte berufliche Laufbahn, sei es als Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt oder Angestellte (Assessor). Der Begriff des Rechtsanwalts ist also in erster Linie eine Berufsbezeichnung. Aktuell haben fünf unserer sechs Rechtsberater eine Anwaltszulassung.
Wichtiger für Sie als Mitglied: Alle unsere Rechtsberater nehmen regelmäßig an juristischen Fortbildungen teil, um mietrechtlich immer auf dem neuesten Stand zu sein. Und bei rund 15.000 mietrechtlichen Beratungen, die bei uns jährlich anfallen, können Sie zurecht ein hohes Maß an fachlicher Kompetenz zweifelsohne erwarten.