Mieterbund fordert deutliche Nachbesserungen in weiteren Koalitionsverhandlungen

Der Deutsche Mieterbund (DMB) bewertet die Ergebnisse der Arbeitsgruppe 4 „Verkehr und Infrastruktur, Bauen und Wohnen“ der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD als unzureichend und verbesserungswürdig: „Trotz einiger guter Vorschläge fehlt es den bisherigen Verhandlungsergebnissen an Durchschlagskraft und einem Plan, wie Mieterinnen und Mieter vor immer weiter steigenden Mieterhöhungen geschützt werden können. Während die Union eine Verschärfung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen ablehnt, spricht sich die SPD für eine deutliche Verschärfung und eine Länderöffnungsklausel aus. Wir setzen darauf, dass die Steuerungsgruppe der Verhandlungsparteien sich noch auf einen Mietenstopp, mindestens aber auf eine Länderöffnungsklausel einigt, damit die Länder mit besonders angespannten Wohnungsmärkten entsprechend reagieren können“, sagt der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten.
Wir bereits im Sondierungspapier angekündigt, soll die Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten zunächst für zwei Jahre verlängert werden. Neu ist, dass eine Expertengruppe aus Mieter- und Vermieterorganisationen bis zum 31.12.2026 eine Reform zur Präzisierung der Mietwucher-Vorschrift im Wirtschaftsstrafgesetzbuch und eine Bußgeldbewehrung bei Nichteinhaltung der Mietpreisbremse vorbereiten soll. Zudem sollen in angespannten Wohnungsmärkten zukünftig Indexmieten, möblierte Wohnungen und Kurzzeitvermietungen stärker reguliert werden. „Wuchermieten müssen effektiv geahndet werden, damit den alltäglichen Verwerfungen am Wohnungsmarkt zumindest etwas Einhalt geboten werden kann. Hier hätten die angehenden Koalitionäre einen Konsens finden müssen, stattdessen soll erstmal eine Kommission gebildet und das Thema damit vertagt werden. Wir begrüßen dagegen ausdrücklich die stärkere Regulierung von Indexmieten, möblierten Wohnungen und Kurzzeitvermietungen, die in den letzten Jahren insbesondere in den großen Städten stark zugenommen haben“, so Siebenkotten.
In den ersten 100 Tagen der neuen Koalition sollen zudem das Baugesetzbuch novelliert und die Vorschriften über den Umwandlungsschutz (§ 250 BauGB) und die Bestimmung der Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt um fünf Jahre verlängert werden. „Wir begrüßen die Verlängerung des Umwandlungsschutzes von Miet- in Eigentumswohnungen ausdrücklich und halten diese für dringend geboten, da die bis zum 31.12.2025 befristete Regelung ein unersetzliches Instrument gegen Verdrängung und Gentrifizierung ist“, so die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes, Melanie Weber-Moritz.
Zudem haben sich die Verhandler auf eine Anpassung der Modernisierungsumlage bei energetischen Sanierungen geeinigt. Dabei sollen sowohl wirtschaftliche Investitionen in die Wohnungsbestände angereizt als auch die Bezahlbarkeit der Miete künftig besser als jetzt gewährleistet bleiben. Des Weiteren soll der Kündigungsschutz verbessert werden, indem die Schonfristzahlung einmalig eine ordentliche Kündigung abwenden soll. Auch die Vorkaufsrechte für Kommunen in Milieuschutzgebieten und für Problemimmobilien sollen gestärkt, preislimitierter Vorkauf vereinfacht und die Umgehung von kommunalen Vorkaufsrechten bei Share Deals verhindert werden. „Wir begrüßen die Verhandlungsergebnisse zur Stärkung des kommunalen Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten und zur Verbesserung des Kündigungsschutzes durch Schonfristzahlungen ausdrücklich, hier ist seit Jahren dringend Handlungsbedarf geboten. Die angekündigten Änderungen der Modernisierungsumlage sind zu vage, wodurch deren konkrete Auswirkungen auf Mieterinnen und Mieter nicht abschließend beurteilt werden können“, so Weber-Moritz.