Wir wollen wohnen NRW: Spielräume nutzen, Mieterschutz verbessern.

Das Bündnis „Wir wollen wohnen!“ fordert die Landesregierung auf, die Mietpreisbremse umgehend zu verlängern und auszuweiten. Am 30. Juni 2025 läuft die Mieterschutzverordnung in Nordrhein-Westfalen aus, die unter anderem regelt, in welchen Gebieten die Mietpreisbremse gilt.  Nach dem Aus der Ampelregierung ist fraglich, ob die Bundesregelung zur Mietpreisbremse
über den 31.12.2025 hinaus verlängert wird.

„Die Landesregierung muss jetzt die wenigen Möglichkeiten des Mieterschutzes nutzen, eine neue Mieterschutzverordnung auf den Weg bringen und die bisherige Gebietskulisse erheblich erweitern.

Wir begrüßen die Ankündigung von NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach, die Mieterschutzverordnung zu verlängern und im Januar 2025 die Verbändeanhörung zu eröffnen. Große Wohnungsunternehmen wie die LEG haben bereits angekündigt, die Spielräume für Mieterhöhungen durch Wegfall der Mietpreisbremse auszuschöpfen.

Deshalb ist dringend geboten, dass die Landesregierung ihre Spielräume des
Mieterschutzes ausschöpft. Aktuell gilt die Mietpreisbremse in 18 der 396 Kommunen Nordrhein-Westfalens. Die Landesregierung sieht mittlerweile selbst in 95 Kommunen angespannte Wohnungsmärkte. Eine deutliche Erweiterung der Gebietskulisse ist überfällig,“ so Hans-Jochem Witzke, Vorsitzender des Deutschen Mieterbundes NRW e.V.

Anfang 2023 hat die Landesregierung eine Verordnung zum Baulandmobilisierungsgesetz erlassen in der 95 Kommunen als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt definiert werden. Der Baulandverordnung liegt die gleiche Definition zugrunde, die auch für die Bestimmung angespannter Wohnungsmärkte im Mietrecht maßgeblich ist. Bei einer neuen
Mieterschutzverordnung darf die Landesregierung nicht hinter die Gebietskulisse der Baulandverordnung zurückfallen.

Neben der Mietpreisbremse bestimmt die Mieterschutzverordnung Gebiete in denen die Miete in bestehenden Verträgen um nicht mehr als 15 Prozent innerhalb von drei Jahren angehoben werden darf. Außerdem besteht in diesen Gebieten eine 5-jährige Kündigungsfrist der Mietverträge, nach Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnung. Der Bundesgesetzgeber ermöglicht die Kündigungssperrfrist auf 10 Jahre zu verlängern.

Aufgrund zunehmender Eigenbedarfskündigung nach Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen, muss die Landesregierung die betroffenen Mieterinnen und Mieter besser schützen und einen zehnjährigen Kündigungsschutz gewähren.”

Das NRW-Aktionsbündnis „Wir wollen wohnen!“ ist ein Zusammenschluss bestehend aus Deutscher Mieterbund NRW e.V., Deutscher Gewerkschaftsbund NRW, Paritätischer Wohlfahrtsverband NRW e.V., Landesarbeitsgemeinschaft der Arbeiterwohlfahrt NRW, Caritas in NRW, Diakonisches Werk Rheinland-Westfalen-Lippe e.V., Sozialverband Deutschland NRW e.V., Sozialverband VdK NRW e.V. Das Bündnis setzt sich für den Erhalt und den Ausbau des Mieterschutzes in NRW und für die Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum ein.

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