Kältezeit ist Schimmelzeit – Was Sie jetzt tun müssen
In der kalten Jahreszeit haben erheblich mehr Mieterinnen und Mieter Probleme mit Schimmel in ihren Wohnungen. Die Verbraucherzentrale hat daher mit den Expertinnen Kerstin Effers und Rita Maria Jünnemann ein Interview geführt, was gegen Schimmel hilft.
Verbraucherzentrale NRW: Hallo Frau Effers, hallo Frau Jünnemann, die Heizsaison hat begonnen. Wird die Heiztemperatur runtergedreht, lassen sich Heizkosten sparen. Doch bei älteren und schlecht gedämmten Gebäuden führt das schnell zu Schimmel. Was können Verbraucherinnen und Verbraucher tun, um das zu vermeiden?
Rita Jünnemann: Gerade bei älteren Gebäuden ist es nicht so einfach die richtige Balance beim Heizen zwischen Energiesparen und dem Schutz vor Schimmel zu finden. Das liegt daran, dass Schimmelsporen zum Wachsen Feuchtigkeit benötigen – und da reicht oft die Feuchtigkeit aus, die sich als Wasserdampf in der Luft befindet. Diese wird beim normalen Wohnen täglich produziert, durch kochen, waschen, duschen.
Wenn die Luft längere Zeit zum Beispiel vor einer Wandoberfläche über 70 % gesättigt ist, kann es schon losgehen. Und da kommt das Heizen ins Spiel: Je wärmer die Luft ist, umso mehr Wasserdampf kann sie aufnehmen. Bei schlecht gedämmten Gebäuden kühlt aber meist die Raumluft vor einer kalten Wand oder Ecke schnell ab, dann steigt Luftfeuchtigkeit dort nicht selten über 70 % an.
Dann hilft nur ein schneller Luftaustausch, denn kalte Außenluft von draußen hat meist weniger Feuchtigkeit gespeichert. Anschließend wieder heizen, dann kann die Luft neue Feuchtigkeit aufnehmen.
Meine Tipps:
1. Wenn viel Feuchtigkeit entsteht, diese sofort durch Lüften aus der Wohnung lassen.
2. Mit einem Thermo-Hygrometer (oder Sensoren über eine App) die Luftfeuchtigkeit im Blick behalten, am besten in den besonders kritischen kalten Raumecken.
Dann findet jede/jeder schnell raus, wann für die eigene Wohnsituation die richtige Zeit zum Lüften ist und wie hoch geheizt werden muss. Mit einer Mindesttemperatur von 18 °Celsius und bei dreimaliger Lüftung am Tag sollte das funktionieren, sonst sind meist andere Maßnahmen am Gebäude – wie Dämmung oder eine Lüftungsanlage – erforderlich.
Verbraucherzentrale NRW: Und wenn ich dann doch Schimmel in meiner Wohnung bemerke: Was kann ich tun, was muss ich tun? Und was gilt insbesondere für Mieterinnen und Mieter?
Rita Jünnemann: Schimmel in der Wohnung ist immer ein Zeichen dafür, dass etwas nicht wie geplant funktioniert hat – das Gebäude oder das Wohnverhalten. Manchmal kommen beide Einflüsse zusammen, so dass die Suche nach der Ursache schwierig wird – meistens sind beide Faktoren an der Ursache beteiligt.
Die Ursache für Schimmel ist immer Feuchtigkeit, die kann aber auch durch einen Bauschaden entstehen, zum Beispiel nach einem Sturm oder durch eine defekte Wasserleitung. Daher muss auf jeden Fall sofort gehandelt werden: Wasserquelle suchen und stoppen, Umstände des Schadens notieren und dokumentieren (Foto). Danach die Gebäudeeigentümer:innen informieren – meist auch die zuständige Versicherung. Nur so kann die Ursache gesucht und der Schaden schnellstmöglich zu behoben werden. (Im Ratgeber “Feuchtigkeit und Schimmelbildung” sind die Rechte und Pflichten genauer beschrieben.)
Was dann tatsächlich nachher als Ursache erkannt wird, ist oft entscheidend dafür, wer für die Schadensbeseitigung bezahlen muss. Daher sollten sich Mieterinnen und Mieter in jedem Fall rechtlich beraten lassen, damit sie die richtigen Schritte in der richtigen Reihenfolge angehen (im Ratgeber: Schritt für Schritt aus rechtlicher Sicht).
Verbraucherzentrale NRW: Kleinere Schimmelschäden lassen sich oft selbst beheben. Bei größeren Schäden müssen dann Expert:innen ran. Ab wann gilt ein Schaden als groß?
Welche Expertinnen und Experten können dann helfen?
Kerstin Effers: Ein Schimmelschaden lässt sich nicht beheben, indem man pilzabtötenden Mittel (Fungizide) einsetzt, sondern indem die Ursache für den Feuchteschaden behoben und die verschimmelten Materialien vollständig entfernt werden.
Die Voraussetzung, selbst tätig zu werden, ist, dass es sich um einen oberflächlichen Schaden handelt und die Ursache für die Feuchtigkeit bekannt ist. Nur dann gilt die Faustregel, dass gesunde Personen Schäden, die insgesamt eine Fläche kleiner als ein halber Quadratmeter umfassen, selbst beheben können, also z.B. Schimmel in einer Fliesenfuge entfernen. Dabei müssen bestimmte Schutzmaßnahmen beachtet werden.
Bei größeren oder tiefreichenden Schäden sollten in jedem Fall Fachleute beauftragt werden, die die Schadensursache ermitteln und die komplette Biomasse des Schimmelschadens fachgerecht entfernen. Woran man qualifizierte Expertinnen und Experten erkennt, wird im Ratgeber “Feuchtigkeit und Schimmelbildung” erläutert.
Verbraucherzentrale NRW: Wie wirkt sich Schimmel auf unsere Gesundheit aus? Macht Schimmel wirklich krank?
Kerstin Effers: Schimmelsporen sind überall vorhanden und stellen für gesunde Menschen keine akute Gefahr dar. Es lässt sich daher im Einzelfall nicht eindeutig nachweisen, ob eine Erkrankung durch den Schimmel im eigenen Zuhause oder von anderen Quellen ausgelöst wurde.
Schimmelschäden in Wohnräumen sollten auf jeden Fall rasch beseitigt werden. Es ist durch Studien an größeren Bevölkerungsgruppen bekannt, dass Kinder, die in verschimmelten Wohnungen aufwachsen, häufiger an Atemwegserkrankungen leiden und dass sich bestehendes Asthma bronchiale durch Schimmelschäden in der Wohnung verschlimmern kann.
Dieses Interview wurde zuerst von der “Verbraucherzentrale NRW e. V. veröffentlicht. Mehr Infos zum Thema finden Sie im Ratgeber “Feuchtigkeit und Schimmelbildung”. Bestellungen der Broschüre unter: Tel. 0211/91380-1555 und online: www.ratgeber-verbraucherzentrale.de.