DMB: Mieterfreundlichere Fernwärme und Wärmelieferung
Fernwärme spielt beim Umbau der Wärmeversorgung eine zentrale Rolle, doch es häufen sich die Meldungen von hohen Nachzahlungen aus aktuellen Heizkostenabrechnungen. Der Deutschen Mieterbund (DMB) fordert die Bundesregierung auf, den Ausbau der Fernwärme sozial zu gestalten und den Schutz von Mieterhaushalten deutlich zu erhöhen. Dazu hat unser Bundesverband ein Forderungspapier erstellt.
(dmb) „Fast 80 Prozent der mit Fernwärme versorgten Haushalte sind Mieterhaushalte, die aufgrund des monopolistischen und intransparenten Fernwärmemarktes hohen Kostensteigerungen bei Fernwärme ausgesetzt sind. Die Bundesregierung muss jetzt handeln und bei der Überarbeitung der rechtlichen Vorgaben für die Fernwärmeversorgung den Mieterschutz stärker berücksichtigen“, fordert Melanie Weber-Moritz, Bundesdirektorin des DMB.
Mietende müssen zwar die Kosten für die Wärmelieferung zahlen, haben aber anders als Eigentümer in der Regel keinen Vertrag mit dem Wärmeversorger. Deshalb können sich Mieterinnen und Mieter so gut wie nicht gegen intransparente Vertragsgestaltungen und überhöhte Preise wehren. Von den 7 Millionen Haushalten, die in Deutschland mit Fernwärme versorgt werden, sind 5,6 Millionen Mieterhaushalte – also fast 80 Prozent.
Bei Mietenden mehren sich die Fälle von Nachzahlungsforderungen im deutlich vierstelligen Bereich, häufig aufgrund hoher Fernwärmekosten. Grund sind oft vertraglich vereinbarte Preisänderungsklauseln, die so genannte Börsenpreisindizes von Energieträgern wie Erdgas verwenden. Die Preise für Erdgas sind im Zuge der Energiepreiskrise stark angestiegen.
„Die aktuelle Rechtslage lässt Anbietern zu viel Gestaltungsspielraum. Obwohl es sich bei Fernwärmeanbietern häufig um Monopole handelt, erfolgt keine systematische Preiskontrolle“, erklärt Weber-Moritz. „Besonders problematisch ist, dass durch die Wärmelieferverordnung solche spekulativen Preisänderungsklauseln mit Börsenpreisindizes auch bei der Umstellung auf sogenanntes Contracting verwendet werden können.
Mieterinnen und Mieter können sich bei überhöhten Abrechnungen nur auf das Gebot der Wirtschaftlichkeit im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung berufen, d.h. Mietende müssen im Streitfall darlegen und beweisen, dass Vermietende unwirtschaftliche Kosten abgerechnet haben. „Das ist nur mit erheblichen Aufwand und oft gar nicht zu ermitteln. Deshalb müssen Mieterinnen und Mieter besser vor überhöhten Kosten geschützt werden“, so Melanie Weber-Moritz. „In der AVB Fernwärmeverordnung müssen Preisänderungsklauseln präzisiert werden, Börsenpreis-Indizes sollten nicht mehr verwendet werden dürfen. Außerdem muss eingeschränkt werden, wer solche Preisanpassungsklauseln laut Wärmelieferverordnung überhaupt verwenden darf, das gilt insbesondere für bestimmte Formen des Contractings.“
Der Deutsche Mieterbund hat ein Forderungspapier mit Vorschlägen für einen besseren Mieterschutz in der Fernwärme und der Wärmelieferung veröffentlicht.
Die Zusammenfassung der Hintergründe und unserer Forderungen finden Sie in unserem Factsheet.