LEG will Mietern Verträge für die TV-Versorgung unterjubeln

Am 30. Juni 2024 endet das sogenannte Kabelprivileg, das es Vermietern bislang ermöglichte, einen Sammelvertrag für alle Wohnungen abzuschließen und die Kosten der TV-Versorgung über die Betriebskosten abzurechnen. Damit endet diese Versorgung mit TV. Der:die Mieter:in muss sich selbst um einen neuen Anbieter kümmern. Um das zu erleichtern, bieten ihnen manche Vermieter Anschlussverträge an. Stimmen die Mieter:innen zu, sind die Kosten für die Kabel-TV-Versorgung im Rahmen des Anschlussvertrages zu zahlen.

Die LEG plant, die Mieter:innen weiterhin zum gleichen Preis mit TV zu versorgen, ohne deren explizite Zustimmung einzuholen. Wer das nicht möchte, könne den „Vertrag“ monatlich kündigen. „Die LEG handelt unrechtmäßig! Fehlt die Zustimmung des Mieters, ist gar kein Vertrag zustande gekommen. Es muss also auch keiner gekündigt werden“, so Sabine Mosler-Kühr, stellvertretende Geschäftsführerin des Mietervereins.

Vorsicht ist dann geboten, wenn man als Mieter:in nach dem 30.06.2024 die Kabel-TV-Versorgung weiter in Anspruch nimmt, keinen eigenen Vertrag mit einem Anbieter abschließt und die Gesamtmiete trotz Hinweises des Vermieters auf das Kürzungsrecht (Wegfall der Kabel-TV-Kosten) in unveränderter Höhe überweist. Hier besteht die Gefahr, dass dieses Verhalten vom Vermieter als konkludenter Vertragsschluss (Annahme des Angebotes durch schlüssiges Verhalten) angesehen werden könnte.

Ziel des Gesetzgebers ist, dass Mieter:innen frei wählen können, wie sie Fernsehen nutzen. Neben dem klassischen Kabel gibt es Streamingdienste über Internet, DVB-T und manches mehr. In jedem Fall müssen die Mieter:innen aktiv werden, wenn sie am 1. Juli nicht in die schwarze Röhre gucken wollen. Wenn Vermieter ihnen dabei Angebote machen, ist das okay. Was die LEG vorhat, ist nicht okay. Mit dieser Praxis sollte die LEG erst gar nicht beginnen.

Der Deutsche Mieterbund beantwortet die zentralen Fragen und Antworten zum Ende des Nebenkostenprivilegs auf seiner Internetseite.

Über die verschiedenen technischen Empfangsmöglichkeiten informiert die Verbraucherzentrale NRW.