Nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit liegt vor: Sofortiges Handeln ist gefordert!
Vor wenigen Tagen veröffentlichte die Bundesregierung den “Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit”. Mit dem Plan gegen Wohnungslosigkeit liegt erstmals auf Bundesebene ein Leitbild vor, um die Obdach- und Wohnungslosigkeit bis zum Jahr 2030 zu überwinden. Das Thema stärker in den Blick zu nehmen, wird von vielen sozialpolitischen Organisationen und dem Mieterbund begrüßt. Es bestehen allerdings vielfach Zweifel, ob die Maßnahmen ausreichen.
„Nach den Hochrechnungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe sind mehr als 600.000 Menschen in Deutschland wohnungslos, rund 50.000 leben ohne jede Unterkunft auf der Straße. Der Europarat hat kürzlich kritisiert, dass Deutschland zu wenig gegen Wohnungslosigkeit unternehme. „Umfassende und nachhaltige Maßnahmen“ hatte die damalige EU-Menschenrechtskommissarin Dunja Mijatović gefordert, zum Beispiel ein Verbot von Zwangsräumungen in Obdachlosigkeit oder Eingriffe ins Mietrecht. Im Aktionsplan kommen solche Maßnahmen nicht vor.
Überhaupt enthält er wenig Konkretes. Zwar soll ein „Nationales Forum“ aus Bund, Ländern, Kommunen und Akteuren der Wohnungslosenhilfe gemeinsam Jahresprogramme erarbeiten und diese jährlich auswerten. Beim Bund soll „Kompetenzstelle zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit“ zentraler Anlaufpunkt in diesem Bereich werden. Der Aktionsplan listet Leitlinien auf und hat den Mangel an bezahlbarem Wohnraum als ein Kernproblem von Wohnungslosigkeit identifiziert. Wie konkrete Lösungen etwa zur Wohnraumversorgung aussehen sollen, ist aber ebenso unklar wie die Finanzierung.
„Wohnen ist ein Menschenrecht“, sagt Tanja Walter von bodo. „Es wird höchste Zeit, ins Handeln zu kommen und wohnungslosen Menschen alle Wege zu ebnen, endlich von der Straße zu kommen und wieder ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden leben zu können. Dazu braucht es konkrete Anstrengungen und auch das nötige Geld.“
Der Deutsche Mieterbund (DMB) hatte bereits im März deutliche Nachbesserungen sowie eine zeitnahe Umsetzung gefordert. Dazu gehörten Maßnahmen, die die Wohnungslosigkeit effektiv verhinderten, wie veränderte rechtliche Regelugen zur Schonfristregelung. Diese besagt, dass, wer alle seine Mietschulden nachträglich, d. h. innerhalb von einer Frist von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage, vollständig bezahlt, nicht wegen Zahlungsverzuges gekündigt werden darf. Die vorgeschlagenen 31 Maßnahmen des Aktionsplans zur Überwindung der Wohnungslosigkeit reichten aus Sicht des Deutschen Mieterbundes nicht aus, um das angestrebte Ziel bis 2030 zu erreichen. In Deutschland mangelt es erheblich an bezahlbarem Wohnraum, die Mieten steigen seit Jahren:
“Als überaus mangelhaft bewertet der Deutsche Mieterbund, dass es im Mietrecht keine über den Koalitionsvertrag hinausgehenden Impulse zur Senkung der Wohnkostenbelastung geben soll. Der Wohnungslosenbericht 2022 zeigt, dass fast 50 Prozent aller wohnungslosen Menschen ihre Wohnung aufgrund von Mietschulden verloren haben, wobei bei etwa der Hälfte der Betroffenen Mietschulden der ausschließliche Grund waren. Zusätzlich gaben 19 Prozent aller Befragten zur Wohnungslosigkeit Miet- bzw. Energieschulden als Auslöser für ihre Wohnungslosigkeit an.”