Energietarifwechsel kann sich wieder lohnen
Über mehrere Jahre gab es kaum attraktive Strom- oder Gastarife für Neukund:innen, meist blieb die Grundversorgung die einzig akzeptable Alternative. Das hat sich in den vergangenen Monaten geändert. Nach dem Wegfall der Preisbremse, die bis zu 80 Prozent der Kosten entlastete, lohnt sich ein Wechsel seit Anfang 2024 noch mehr. Vor dem Wechsel sollte man aber unbedingt die Tarife vergleichen und das Kleingedruckte lesen.
Grundsätzlich gilt, dass jede:r Mieter:in den Stromanbieter wechseln kann. Den Gasanbieter können Sie wechseln, wenn Ihre Mietwohnung eine Gasetagenheizung hat. Auch wenn Sie eine Nachtspeicherheizung oder eine Wärmepumpe haben, können Sie den Energieanbieter wechseln.
Prüfen Sie zunächst auch die Möglichkeiten, Strom und Heizenergie zu sparen. Am günstigsten sind die Kilowattstunden, die Sie gar nicht verbrauchen. Das schont das Klima und Ihren Geldbeutel. Tipps dazu finden Sie in unserem Ratgeber Energie.
Vor dem Wechsel Anbieter vergleichen
Sowohl bei Strom (Nachtspeichertarifen und Wärmepumpen) als auch bei Gas gibt es eine große Auswahl an Anbietern. Bei ist das Tarifangebot leider noch sehr eingeschränkt. Eine Prüfung lohnt sich vor allem dann, wenn Sie eine Preiserhöhung erhalten. Sie haben dann immer ein Sonderkündigungsrecht. Wie viel Geld Sie sparen können, ist sehr unterschiedlich und hängt davon ab, welche Preisstufe Sie mit Ihrem bisherigen Anbieter vereinbart haben.
Sind Angebote von Wechselservice-Anbietern sinnvoll?
Ein Wechselservice kann helfen, Strom- oder Gasverträge auf bequeme Weise günstiger zu gestalten. Dienstleister, die einen Wechselservice anbieten, versprechen, die Energielieferverträge regelmäßig zu optimieren. Dabei gibt es ganz unterschiedliche Modelle. Grundsätzlich gilt, auch wenn Sie einen solchen Tarifoptimierer beauftragen, bleiben Sie direkter Vertragspartner Ihres Energieversorgers.
Der Vertragswechsel
Wie Sie den Vertragswechsel selbst durchführen, beschreibt die Verbraucherzentrale ausführlich. Der Anbieterwechsel ist einfach und verläuft in der Regel reibungslos. Ein passendes Angebot zu finden, ist jedoch nicht immer einfach. Mit der Kündigung des alten Strom- oder Gasvertrags können Sie den neuen Anbieter in der Regel beauftragen. Sonderkündigungen sollten Sie jedoch immer selbst vornehmen.
Keine Angst, ein Gas- oder Stromausfall wegen eines Anbieterwechsels ist ausgeschlossen. Die Energieversorgung ist in Deutschland gesetzlich geregelt, im Zweifelsfall werden Sie vom sogenannten Grundversorger an Ihrem Wohnort beliefert. Technisch gesehen ändert sich bei einem Anbieterwechsel nichts am Strom oder Gas für Ihren Haushalt, es gibt also keine Qualitätsunterschiede. Es muss auch niemand zu Ihnen nach Hause kommen. Wann der Wechsel für Sie abgeschlossen ist, hängt natürlich auch von der Restlaufzeit und der Kündigungsfrist Ihres bisherigen Strom- oder Gasvertrages ab.
Kriterien für die Tarifauswahl
Am besten suchen Sie Ihren neuen Tarif über ein Tarifportal im Internet. Dort haben Sie den besten Überblick über möglichst viele Angebote und können direkt vergleichen. Vorsicht: Die Filter der Portale sind meist voreingestellt, was die Auswahl unnötig einschränkt und den Vergleich erschwert. Wir empfehlen daher, zusätzlich zu den gewünschten Tarifmerkmalen folgende Filteroptionen einzustellen:
– Lassen Sie sich nicht nur die Tarife anzeigen, zu denen Sie direkt über das Portal wechseln können. Dies schränkt die Auswahl unnötig ein.
– Deaktivieren Sie die Voreinstellung„hohe Kundenempfehlungsrate“. Auch dies schränkt Ihre Auswahl unnötig ein.
– Lassen Sie sich immer nur einen Tarif pro Anbieter anzeigen.
Ihr Vertragspartner für den Energieliefervertrag ist der Anbieter, nicht das Portal. Vergleichen Sie daher die Preise und Konditionen mit den Angaben des Anbieters auf dessen Internetseite, bevor Sie einen neuen Vertrag abschließen.
Weitere Tipps zur Anbietersuche bietet die Verbraucherzentrale. Einen Preisvergleich finden Sie zum Beispiel auf dem Portal Verivox.
Weitere Fragen rund um die Energieversorgung
Gibt es weitere Gründe für einen Wechsel?
Ein Wechsel des Energieversorgers kann auch sinnvoll sein, wenn sie mit der Abrechnungspraxis, der Erreichbarkeit oder anderen Punkten im Service Ihres Energieanbieters unzufrieden sind. Auch Klimafreundlichkeit kann ein Grund sein. Viele Stromlieferanten bieten Ökostromtarife an, im Gasbereich gibt es als klimafreundlich beworbene Produkte, sogenanntes Ökogas.
Mit den Einnahmen aus ihrem Strom- oder Gasgeschäft finanzieren die Unternehmen ganz unterschiedliche Dinge. Das betrifft die Energieerzeugung, Investitionen, Projekte und gesellschaftliches Engagement jeglicher Art. Mit Ihrem Vertragsabschluss entscheiden Sie also, was mit Ihrem Geld unterstützen.
Was mache ich bei schlechten Schufa-Einträgen?
Für Verbraucher:innen mit schlechtem Schufa-Score ist es mitunter schwierig, den Anbieter zu wechseln, da sie von vielen Anbietern abgelehnt werden. Ihre Schufa-Einträge können aber auch unberechtigt sein. Dagegen können Sie vorgehen
Was bedeutet Grundversorgung?
Verbraucher werden automatisch von ihrem örtlichen Grundversorger mit Gas oder Strom beliefert, wenn sie keinen Vertrag mit einem alternativen Anbieter abgeschlossen haben. Das ist die Grundversorgung.
Was ist Ersatzversorgung?
Dabei handelt es sich um eine gesetzlich angeordnete Notversorgung. Sie greift nur, wenn der aktuelle Anbieter nicht mehr liefern kann oder es bei einem Anbieterwechsel zu Verzögerungen kommt.