Neue Mietspiegel für Bochum und Hattingen (2023)
Der neue Bochumer ist seit heute (1.4.2023) in Kraft, der Hattinger folgt in Kürze. Bei einer Fortschreibung bleiben alle Regelungen des bestehenden Mietspiegels unverändert, nur die Zahlenwerte werden der Marktentwicklung angepasst. In beiden Städten geschah dies durch eine eigens zu diesem Zweck erhobene Stichprobe aus den Daten der Mietspiegel von 2021.
Der neue Hattinger Mietspiegel tritt wie immer am 1. Juni in Kraft und wird zwei Jahre gültig sein. Der Bochumer Mietspiegel 2023 ist am 1. April in Kraft getreten; wie lange er gültig sein wird, ist noch offen.
In Bochum arbeitet der Arbeitskreis Mietspiegel, in dem Wohnungsunternehmen, Haus + Grund, Mieterverein und Stadtverwaltung sitzen, bereits an einem völlig neuen Mietspiegel. Ursprünglich war geplant, den bestehenden Mietspiegel gleich durch einen neuen abzulösen. Da es aber eine neue gesetzliche Grundlage für Mietspiegel gibt und außerdem der Wohnungsmarkt völlig neu untersucht werden soll, dauert die Arbeit an dem Fragebogen für den neuen Mietspiegel länger. Deshalb hat sich der Arbeitskreis doch noch zur Fortschreibung des alten Mietspiegels entschieden. Er gilt deshalb jetzt nur so lange, bis der neue fertig ist, maximal aber ebenfalls zwei Jahre.
Eigene Stichprobe
Für die Fortschreibung eines Mietspiegels kennt das Gesetz zwei Möglichkeiten:
– eine sogenannte Indexfortschreibung, bei denen die Mietwerte um die offizielle Inflationsrate des statistischen Bundesamtes (amtlich: Lebenshaltungskostenindex) verändert werden
– eine selbst erhobene Stichprobe; diese kann wesentlich kleiner sein als die bei einer Erstellung eines neuen Mietspiegels, das ja nur die Veränderung der Werte in den letzten zwei Jahren geprüft werden muss.
Da die Inflationsrate derzeit mit ca. 10 Prozent astronomisch hoch liegt, hat der Mieterverein in beiden Städten seine Zustimmung zu einer Indexfortschreibung verweigert. Die Arbeitskreise in Bochum und Hattingen einigten sich also auf eine eigene Stichprobenziehung. Heraus kam dabei in Hattingen eine Steigerung um 3,63 Prozent,
in Bochum um 4,72 Prozent. Moderate Werte, mit denen beide Seiten leben können, und die auch zeigen, dass die Mietentwicklung im Ruhrgebiet zwar
auch nur eine Richtung kennt – nach oben –, aber eben doch weit Entfernt ist von der allgemeinen Inflationsrate. Die Durchschnittsmiete liegt in Hattingen
damit jetzt bei 6,86 € pro qm, in Bochum bei 6,65 €.
Mietspiegel Hattingen (als PDF)
Mietspiegel Bochum (als PDF)
Für Bochum gibt es zudem einen Online-Mietspiegelrechner.