Heizkostenzuschuss unbefriedigend
Der Bochumer Mieterverein begrüßt die Wiedereinführung eines Heizkostenzuschusses beim Wohngeld durch die neue Bundesregierung. Mit diesem Zuschuss soll die Belastungsspitze durch die aktuell extrem gestiegenen Energiekosten abgefedert werden. Er beträgt – leider einmalig – 135 € bei Ein-Personen- und 175 € bei 2-Personen-Haushalten und 35 € mehr für jede weitere Person. Sozialverbände und auch der Deutsche Mieterbund kritisieren diese Pauschale als zu niedrig. Die Verbraucherzentrale hält 500 € pro Haushalt für erforderlich. Der Mieterverein vermisst aber auch Bundeshilfen für Transferleistungsempfänger.
Geschäftsführer Michael Wenzel: “Es gibt in Bochum ca. 4.300 Haushalte im Wohngeldbezug, aber rund 23.000 Empfänger von ALG II oder Grundsicherung. Für deren Heizkosten kommt die Kommune auf, und zwar in voller Höhe, wenn nicht jemand im Einzelfall zum Fenster hinaus heizt.”
Ob dies der Fall ist, prüft das Jobcenter, indem es die tatsächlichen Heizkosten mit den Durchschnittswerten des jeweils neuesten Heizkostenspiegels vergleicht.
Wenzel: “Das ist aufwändig und wird in Zukunft nicht mehr funktionieren, denn die Heizspiegel hinken der tatsächlichen Preisentwicklung zwei Jahre hinterher. Bei einer so dynamischen Preisentwicklung wie im Moment ist auch der neueste Heizspiegel, der erst im Herbst erschienen ist, als Messlatte nicht mehr geeignet.”
Um nicht massenweise ergebnislose Prüfverfahren einzuleiten, werde der Kommune also gar nichts anderes übrig bleiben, als das Heizkostenmoratorium wieder in Kraft zu setzen, das es in Bochum bis 2016 schon einmal gegeben hat. Dabei werden Heizkosten ungeprüft so übernommen, wie der Vermieter sie abgerechnet habe. Das hat gleich zwei Nachteile: Zum einen fallen Fehler in der Abrechnung nicht auf, der Vermieter erhält unter Umständen mehr Geld, als ihm zusteht. Zum anderen steht die Stadt mit der Kostenlawine fast alleine da, denn der Bund übernimmt von den Kosten der Unterkunft nur einen kleinen Anteil. Wenzel: “Es ist aber gar kein Grund ersichtlich, warum der Bund sich berufen fühlt, Wohngeldbeziehern aus eigenen Mitteln zu helfen, während er bei der Hilfe für Arbeitslose die Kommunen im Regen stehen lässt.”