Kündigen verboten
Nichts ist unmöglich in diesen Tagen. Der Deutsche Bundestag hat tatsächlich die Forderung des Mieterbundes, in der Corona-Krise ein Kündigungs-Verbot bei Mietschulden auszusprechen, aufgegriffen. Vom 1. April an soll es keine rechtlichen Folgen haben, wenn jemand wegen Corona bis Ende Juni die Miete nicht bezahlt. Normal gilt, dass bei zwei Monatsmieten Rückstand eine fristlose Kündigung erfolgen kann. Die Pflicht zur Mietzahlung bleibt aber auch jetzt grundsätzlich bestehen. Menschen mit Zahlungsschwierigkeiten wird die Miete gestundet, aber nicht erlassen. Beträge, die aktuell nicht geleistet werden können, müssen bis zum 30. 6. 2022 nachgezahlt werden.
Das Problem ist allgegenwärtig. Wegen der zahllosen Verbote und Einschränkungen können Millionen Menschen ihrem Beruf nicht mehr nachgehen. Künstler, Selbstständige, Kleingewerbetreibende oder Kurzarbeiter erzielen kein oder ein deutlich vermindertes Einkommen. Sie werden binnen kurzer Zeit Schwierigkeiten bekommen, ihre Miete zu bezahlen. Viele große Wohnungsunternehmen wie Vonovia, LEG und Vivawest, die zusammen in Bochum über 10.000 Wohnungen anbieten, hatten deshalb bereits angekündigt, auf absehbare Zeit keine Kündigungen oder Räumungsklagen wegen Mietrückständen auszusprechen. Das Gleiche hat das in Bochum mit 12.500 Wohnungen führende Wohnungsunternehmen, die städtische VBW, versprochen. Alle diese Unternehmen wollen auch vorerst auf Mieterhöhungen verzichten.
Der Mieterverein Bochum begrüßt die Entwicklung, sieht sie aber nur als ersten Schritt. Geschäftsführer Michael Wenzel: „Es ist richtig und wichtig, dass die Bundesregierung Mieter in diesen Zeiten vor Wohnungsverlust schützen will. Denn wer Menschen auffordert, zu Hause zu bleiben, muss dafür sorgen, dass sie auch ein Zuhause haben.“
Aus Sicht des Mietervereins reicht dies aber nicht aus. Die Regierung müsse finanzielle Hilfen, wie es sie für Unternehmen geben soll, auch für Mieter einrichten, um deren Zahlungsfähigkeit zu erhalten. Michael Wenzel: „Es hilft den Mietern, die aktuell nur ein gemindertes oder gar kein Einkommen erzielen, natürlich weiter, wenn sie erst mal nicht die Wohnung verlieren. Aber sie haben ein riesiges Problem, wenn sie dann etliche Monatsmieten an Rückständen ausgleichen sollen. Aber man muss auch an die Vermieter denken. Große Wohnungsunternehmen haben genug Kapital, um es wegstecken zu können, wenn ein kleinerer Teil ihrer Mieter ein paar Monate nicht zahlt. Auf dem Bochumer Wohnungsmarkt gehören aber 2 von 3 Mietwohnungen mehr oder weniger kleinen privaten Vermietern. Wer zum Beispiel nur ein halbes Dutzend Wohnungen vermietet, kann leicht in Schwierigkeiten geraten, wenn eventuell mehrere Mieter monatelang nicht zahlen können. Deshalb ist es besser, wenn Mietschulden gar nicht erst entstehen.“
Betroffenen Mietern rät der Mieterverein, ihre Vermieter möglichst früh anzusprechen. Außerdem solle jeder überprüfen, ob Anspruch auf Wohngeld besteht. Das ist zum 1. Januar erhöht worden, so dass jetzt wieder mehr Haushalte anspruchsberechtigt sind als in den letzten Jahren. Seinen Mitgliedern hilft der Mieterverein sowohl bei Zahlungsschwierigkeiten als auch beim Wohngeld-Antrag – wegen der Schließung der Geschäftsstellen derzeit allerdings nur telefonisch unter 0234 961140 oder 02327 88403.