CO2-Preis ohne Lenkungswirkung
Der Deutsche Mieterbund begrüßt die Einigung von Bund und Ländern zum Klimapaket. “Die mit der Anhebung des CO2-Preises von 10 Euro auf 25 Euro pro Tonne verbundene Hoffnung auf eine stärkere Lenkungswirkung trifft auf den vermieteten Wohnungsbereich aber nicht zu“, erklärte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, im Vorfeld der morgigen Sitzung des Vermittlungsausschusses.
„Im Mietwohnungsbereich hat ein CO2-Preis keinerlei Lenkungswirkung”, sagte Siebenkotten. “Der Vermittlungsausschuss bzw. der Gesetzgeber muss hier eine Lösung finden, Korrekturen sind dringend erforderlich.“
Die Verteuerung fossiler Brennstoffe durch eine CO2-Bepreisung führt zu höheren Heizkosten bei Gas- und Ölheizungen. Die Kosten muss allein der Mieter über die Heizkostenabrechnung zahlen. Der Mieter selbst hat aber keinen Einfluss auf beispielsweise einen Austausch der Heizungsanlage oder bauliche Effizienzmaßnahmen. Entsprechende energetische Sanierungsmaßnahmen, die durch die CO2-Bepreisung angestoßen werden sollen, kann der Vermieter veranlassen. Der aber wird nach der jetzigen Rechtslage von einer CO2-Bepreisung überhaupt nicht betroffen. Er zahlt keinen Cent mehr.
Siebenkotten: „Eine CO2-Bepreisung, die lediglich die Heizkosten verteuert, ist im Mietwohnungsbereich sinnlos. Solange nicht derjenige den Preisaufschlag zahlt, der auch die Möglichkeit hat, zu reagieren, also der Vermieter, wird der CO2-Preis keine energetische Modernisierungsmaßnahme auslösen. Die im Klimaschutzprogramm 2030 angekündigten Mietrechtsänderungen, die die Umlagefähigkeit des CO2-Preises über die Heizkosten betreffen, müssen jetzt kommen.“
Das im Oktober vorgelegte Wohngeld-CO2-Bepreisungsentlastungsgesetz, mit dem soziale Härten bei Wohngeldempfängern ausgeglichen werden sollen, ändert an der fehlenden Lenkungswirkung der CO2-Bepreisung nichts. Unabhängig auch davon, dass mit einem derartigen Gesetz allenfalls 3 Prozent der Haushalte erreicht werden, müssen die Aufschläge beim Wohngeld jetzt nach oben korrigiert werden.
„Ausgehend von einem CO2-Preis von 10 Euro pro Tonne sollte das Wohngeldvolumen um 10 Prozent erhöht werden. Bei einem CO2-Preis von 25 Euro pro Tonne ab dem Jahr 2021 muss das Wohngeld entsprechend um 25 Prozent erhöht werden. Angesichts des schrittweisen Anstiegs des CO2-Preises auf 55 Euro pro Tonne bis zum Jahr 2025 muss der Wohngeldaufschlag außerdem dynamisiert werden“, forderte Mieterbund-Präsident Lukas Siebenkotten.