Mietenanstieg wird gebremst
Ab heute wird der Mietenanstieg in Bochum gebremst. Denn heute tritt die neue Kappungsgrenzenverordnung der Landesregierung in Kraft. Sie löst die bestehende Verordnung ab, die noch aus Zeiten der Regierung Kraft stammt und am 31. Mai auslief. Ein wesentlicher Unterschied: Die alte Verordnung galt nicht in Bochum, die neue tut es.
Die Kappungsgrenzenverordnung senkt die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis von 20 auf 15 % in drei Jahren. Das heißt: Ab dem 1. Juni dürfen Mieten in Bochum nur noch um 15 % in drei Jahren, also durchschnittlich 5 % pro Jahr steigen. Zusätzlich ist nach wie vor die ortsübliche Vergleichsmiete, die im Mietspiegel steht, als Obergrenze zu beachten.
Aichard Hoffmann vom Mieterverein an der Brückstraße erläutert, was das bedeutet: “Prinzipiell kann jeder Vermieter alle 15 Monate Mieterhöhungen bis zum Mietspiegelwert durchsetzen. Wenn er das tut, spielt die Kappungsgrenze keine Rolle. Denn der Mietspiegel steigt viel langsamer als 5 % pro Jahr. Aber es gibt viele Mietverhältnisse, in denen der Vermieter jahrelang die Miete nicht erhöht hat. Dann gibt es einen großen Abstand zum Mietspiegelwert. Wenn jetzt ein neuer Eigentümer – zum Beispiel nach Verkauf oder Vererbung – nachholen möchte, was der alte versäumt hat, kommt es für den Mieter knüppeldicke. Um dann den Anstieg abzumildern, gibt es die Kappungsgrenze.”
In der Beratungspraxis des Mietervereins gab es tatsächlich immer wieder Mieterhöhungen, in denen die bisherige Kappungsgrenze von 20 % voll ausgeschöpft wurde. Hoffmann: “Insofern gibt es auch etliche Mieter, denen die Absenkung der Kappungsgrenze jetzt hilft. Wichtig für Mieter ist, dass sie bei jeder Mieterhöhung zwei Dinge prüfen: 1. Was steht für meine konkrete Wohnung im Mietspiegel? Der Wert darf durch eine Mieterhöhung nicht überschritten werden. Und 2. Was habe ich vor drei Jahren gezahlt? Die neue Miete darf maximal um 15 % darüber liegen.”
Der Mieterverein sieht die neue Kappungsgrenzenverordnung als einen ersten Erfolg der Kampagne “Wir wollen wohnen!”, die der Deutsche Mieterbund NRW mit seinen 50 Vereinen zusammen mit Gewerkschaften, Kirchen und Sozialverbänden im Januar gestartet hat. Denn eigentlich wollte die schwarz-gelbe Koalition in Düsseldorf alle Mieterschutzverordnungen in NRW im Laufe der Legislaturperiode abschaffen. Unter dem Eindruck des Protestes hat sie inzwischen zugesagt, die Wirksamkeit dieser Verordnungen zunächst doch noch einmal wissenschaftlich untersuchen zu lassen. Dies soll bis Anfang 2020 geschehen. Da die alte Kappungsgrenzenverordnung Ende Mai 2019 ausläuft, wurde sie provisorisch um 13 Monate verlängert, um die nötige Zeit zu gewinnen.
Der Mieterverein sieht die neue Verordnung aber nicht nur positiv. Hoffmann: “Natürlich freuen wir uns, dass Bochum jetzt zu den Gebieten gehört, in der die Verordnung gilt. Aber insgesamt wurde die Gebietskulisse deutlich verkleinert. Die alte Verordnung galt in 59 Kommunen in NRW, die neue gilt in 37. Gegenüber der alten Verordnung von 2014 sind 30 Kommunen herausgefallen, 8 sind neu hinzugekommen. Darunter sind aber 4 Großstädte aus dem Ruhrgebiet, nämlich Dortmund, Essen, Bochum und Mülheim, so dass insgesamt mehr Mieter als früher in den Genuss der abgesenkten Kappungsgrenze kommen.”
Ein bedeutsamer Seitenaspekt der neuen Verordnung ist, dass damit Bochum erstmals seit Jahren wieder offiziell zu den Regionen gehört, in denen die Versorgung der Bevölkerung mit angemessenem Wohnraum gefährdet ist. Denn nur in solchen Regionen darf die Kappungsgrenze gesenkt werden.