Grundgesetz wird geändert
Nach dem Bundestag hat heute auch der Bundesrat wesentliche Änderungen des Grundgesetzes gebilligt. Damit wurde der Weg dafür frei gemacht, dass der Bund sich auch nach 2019 noch an der Finanzierung des Sozialen Wohnungsbaus beteiligen kann. Alle 16 Bundesländer stimmten zu.
Seit der Föderalismusreform von 2006 ist Wohnungsbauförderung allein Ländersache. Eine Übergangsregelung regelt die Beteiligung des Bundes bis einschließlich 2019. Ab 2020 wäre ohne die jetzt beschlossene Änderung eine weitere Beteiligung des Bundes an der Finanzierung des Sozialen Wohnungsbaus grundgesetzwidrig gewesen. Zwar waren sogenannte “Kompensationsmittel” des Bundes bereits beschlossene Sache, damit die Länder keinen Finanzausfall verkraften müssen. Diese aber waren nicht zweckgebunden für den Wohnungsbau; die Länder hätten sie auch anders verwenden können.
Der Bundestag hatte der Grundgesetzänderung bereits am 21. Februar mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit zugestimmt. Außer für den Wohnungsbau sind durch die Grundgesetzänderungen nun auch weitere Finanzhilfen des Bundes im Bildungsbereich (Digitalpakt) und beim Öffentlichen Nahverkehr möglich.
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